Akte 
Sitzung 29. August 1974
Entstehung
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2. Die Maßnahine soll zu Beginn eines jeden Jahres bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur angezeigt werden. Der Zuschußantrag ist spätestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme in schrift­licher Form an die Verbandsgemeindeverwaltung zu richten.

Der Antrag muß enthalten:

a) Voraussichtliche Gesamtzahl der Teilnehmer mit Geburtsdatum und Wohnort

b) Anzahl der Leitungskräfte mit Altersangabe und Wohnort.

vom i 1974 ^ . VH j

§ 4

Auszahlung der Zuschüsse

g vom 1974 '.VII

1. Die Auszahlung'der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach Durch­führung der Maßnahme.

Der verantwortliche Fahrtleiter hat unmittelbar nach Durchführung

der Maßnahme eine namentliche Aufstellung der Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte mit Geburtsdatum und Wohnort bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur einzureichen.

3. Die Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte bestätigen ihre Teilnahme durch ihre eigenhändige Unterschrift.

4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zu­schusses durch die Verbandsgemeindekasse an den Fahrtleiter.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden in der vorliegenden Form in der Stadtrets- sitzung am AM - X

Sie treten mit Wirkung vom

in Kraft