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2. Die Maßnahine soll zu Beginn eines jeden Jahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur angezeigt werden. Der Zuschußantrag ist spätestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme in schriftlicher Form an die Verbandsgemeindeverwaltung zu richten.
Der Antrag muß enthalten:
a) Voraussichtliche Gesamtzahl der Teilnehmer mit Geburtsdatum und Wohnort
b) Anzahl der Leitungskräfte mit Altersangabe und Wohnort.
vom i 1974 ^ . VH j
§ 4
Auszahlung der Zuschüsse
g vom 1974 '.VII
1. Die Auszahlung'der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Maßnahme.
Der verantwortliche Fahrtleiter hat unmittelbar nach Durchführung
der Maßnahme eine namentliche Aufstellung der Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte mit Geburtsdatum und Wohnort bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur einzureichen.
3. Die Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte bestätigen ihre Teilnahme durch ihre eigenhändige Unterschrift.
4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch die Verbandsgemeindekasse an den Fahrtleiter.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Richtlinien wurden in der vorliegenden Form in der Stadtrets- sitzung am AM - X
Sie treten mit Wirkung vom
in Kraft

