Akte 
Sitzung 29. August 1974
Entstehung
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Punkt 1/4, Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum"

Vorlage Nr. 29 a:

Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes - Verkehrsabteilung - werden zurückgewiesen, da sie keine unmittelbare Beziehung zum Inhalt des Bebauungsplanentwurfs haben.

Vorlage Nr. 29 b:

Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und An­regungen der Joseph-K ehr ein-Schule, des Staatl. Aufbaugymnasiums, der Realschule, der Berufsschule und des Kreisschulamtes werden, da sie sich nicht auf den Inhalt des Bebauungsplanes beziehen, zurückgewiesen. Verkehrspolizeiliche Maßnahmen sind zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Notwendigen gesondert zu veranlassen.

Vorlage Nr. 29 c:

Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und Anre­gungen des Landratsamtes - Abt. Jugendamt - können z, Z. nicht berücksichtigt werden, da sich die Spielplätze in einem Wohngebiet befinden, welches zunächst aus der jetzigen Planung herausgenommen wird.

Sollte zukünftig eine Weiterplanung betrieben werden, wird der 2. Spielplatz vorge­sehen.

g vom

1974

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Vorlage Nr. 29 d:

Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und An­regungen der Kreisverwaltung - Abt. Tiefbau - werden berücksichtigt. Die Be- und Entsorgungsleitungen werden in den Gesamtplan der Be- und Entsorgungsleitungen der Stadt übernommen und zur Genehmigung vorgelegt.

Außerdem werden die Genehmigungen im Sinne des § 31 WHG für die Änderung, Ver­rohrung und Einziehung von Wasserläufen soweit erforderlich eingeholt.

Vorlage Nr. 29 e:

Der Stadtrat faßt bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme folgenden Beschluß: Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung - Abt. Landwirtschaft - werden zurückgewiesen, da das landwirtschaftlich genutzte Gelände, welches als Wohngebiet ausgewiesen werden sollte, größtenteils aus der Planung herausgenommen wurde.

Für die noch im Planbereich verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen wird die Stadt Montabaur im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Beschaffung von Ersatzgelände behilflich, sein.