Akte 
Sitzung 29. August 1974
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Punkt 1/1, Vorlage Nr. 27

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der am 25. 4. 1974 vom Stadtrat beschlossenen Hauptsatzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, die am 25. 4. 1974 beschlossene Hauptsatzung der Stadt Montabaur wie folgt zu ändern:

§10 Abs. 4 der Satzung erhält folgende Fassung: "Die Aufwandsentschädigung ist monatlich nachträglich zu zahlen."

§11 der Satzung erhält folgende Fassung: "Die Aufwandsentschädigung beträgt für die Stadtratsmitglieder und die Beigeordneten 20, DM pro Monat."

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1974

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Punkt 1/2, Vorlage Nr. 40

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes

Hirtengarten" im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Im Bereich der Grundstücke, Flur 11, Flurstücke 1293/2, 1294/2, 1295/2,

1296, 1297/1, 1298, 1299, 1300, 1303/1, 1304, 2376 (Graben), 1305, 1306, 1307/1 wird die südwestliche Baugrenze um die Breite des Weges Flurstück 2377 so verschoben, daß der Abstand von der Waldgrenze bis zur Baugrenze 30 m beträgt.

2. Das im Bebauungsplan ausgewiesene Mischgebiet im Bereich der Grundstücke 1373, 1375/1 und 1376 wird zu Lasten der Grünfläche bis zu 8 m nach Norden verschoben, wobei die Grundstücksecken abzurunden sind.

Die Ratsmitgl. Manns und Schmidt haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen

Sonderinteresse nicht teilgenommen.

Punkt l/3, Vorlage Nr. 28

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß die Wegeparzelle 219/2 und die Grabenparzelle 240/2 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hirtengarten" mit einbezogen und als Verkehrsfläche ausgewiesen werden.

Ratsmitgl. Görg hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse nicht mitgewirkt.