Akte 
Sitzung 07. März 1974
Entstehung
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zu entrichtendes Entgelt zu benutzen.

Die Benutzer haben sich den auch für die Clubmit­glieder geltenden allgemeinen Regeln und den An­ordnungen der Vereinsleitung für den Spielbetrieb zu unterwerfen.

Die Grundstückseigentümerin hat zu gewährleisten, daß diese Regelung, die der breiten Öffentlichkeit den Zugang zum Tennissport ermöglichen soll, nicht von Einzelnen zu einer bätragsfreien Ersatzmit­gliedsschaft mißbraucht wird.

Sie wird insbesondere keine Dauerberechtigungsscheine ausgeben.

§ 8

Die Beteiligten sind sich über die^Bestellung des Erbbaurechts einig. Der Eigentümer und der Erb­bauberechtigte beantragt einzutragen:

1. Auf dem Grundbuchblatt des in § 1 beschriebenen Grundstücks

das Erbbaurecht mit dem eintragungsfähigen In­halt dieses Vertrages

2. Der Erbbauberechtigte bewilligt und die Grund­stückseigentümerin beantragt, in dem anzulegenden Erbbaugrundbuch zu Gunsten des jeweiligen Grund-

* bewilligt