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Nachdem Herr Witte seine rechtlichen Bedenken zurückgestellt hat, bittet der Vorsitzende um Abstimmung über den vorliegenden Erbbaurechtsvertrag mit den vorgesehenen Änderungen. Er weist jedoch vor der Abstimmung nochmals auf das Gespräch der Fraktionsvorsitzenden am Montag, dem 18. 3. 1974 hin, aufgrunddessen die Verwaltung beauftragt werden kann, die Beurkundung des Vertrages zu unterbrechen, um eventuelle weitem aufgetretene Bedenken zu klären.
Der Stadtrat stimmt anschließend einstimmig dem Inhalt des vorliegenden Vertrages zu unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ergänzungen.
Gemäß § 17 VGO i. V. mit § 40 (l) GO hat das Ratsmitglied König an der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Punkt II/6, ohne Vorlage
Information über den Stand der Verhandlungen Soldatenheim
Der Vorsitzende gibt folgenden Situationsbericht: Aus dem jahrelang geführten Schriftwechsel ist der Eindruck entstanden, daß die KAS die Angelegenheit Soldatenheim Montabaur stiefmütterlich behandelt hat. Zwischenzeitlich ist jedoch herausgekommen, daß die KAS einen Sperrbeschluß vom Militärbischofsamt erhalten hat, weil die Errichtung von Soldatenheimen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen worden ist, da viele Soldatenheime in den roten Zahlen stehen und aus Mitteln der Kirche und des Verteidigungsministeriums getragen werden sollen.
Wie sich weiter herausgestellt hat, ist die KAS mit Blick auf die bisherigen Baumaßnahmen besonders überprüft worden. Dies ist nach Aussage des Geschäftsführers, Schumacher, der Grund gewesen, daß man die Angelegenheit "Soldatenheim Montabaur" zunächst einmal hinausgezögert hat.
Der Vertrag mit dem Land über den Erwerb des Forstamtsgebäudes wurde zwar abgeschlossen, die Zahlung des Kaufpreises konnte jedoch, da die Mittel gesperrt waren, nicht vorgenommen werden.
Zwischenzeitlich ist jedoch eine Zahlung erfolgt. Diese Mittel sind jedoch aus einem anderen z. Z. laufenden Bauvorhaben herausgenommen worden, um nicht in Gefahr zu laufen, daß das Land Rheinland-Pfalz die Rückübertragung fordert.
Der Vorsitzende kann weiter berichten, daß das Verteidigungsministerium bzw. der Bund das Soldatenheim in Montabaur anerkannt hat. Die erforderlichen Finanzierungsmittel des Bundes standen bereits im Haushaltsplan 1973 bereit. Es liegt die schriftliche Aussage des Verteidigungsministeriums vor, daß die Geldmittel auf Abruf bereitstehen und eine Auszahlung in dem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem Baupläne und Finanzierungsunterlagen dem Verteidigungsministerium-jvorgelegt werden. Eine solche Finanzierung eines Soldatenheimes setzt sich aus 10 % Kostenanteil des jeweiligen Bistums und 90 % Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen des Bundes zusammen.
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