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Es bestehen noch Unklarheiten insbesondere wegen eines späteren Heimfalles, d. h., daß der Eigentümer die vom Erbbauberechtigten geschaffenen Vermögenswerte gegen Entschädigung nach Ablauf der Zeit oder auch bei einer früheren Auflösung des Vereins übernehmen muß. Hier entsteht z. B. die Frage, was in einem solchen Fall mit den Erschließungskosten, die ja bei der Anlage des Platzes von der Stadt bis zur Grundstücksgrenze zu tragen sind, geschieht.
Zur besseren Aufklärung der Ratsmitglieder schlägt der Vorsitzende vor, Herrn Notar Dr. Busch telefonisch zu bitten, an der weiteren Besprechung über diesen Tagesordnungspunkt teilzunehmen.
Nachdem Herr Dr. Busch mit dem Gegenstand der Verhandlungen bekanntgemacht worden ist, erklärt Herr Dr. Busch, daß es seiner Meinung nach keine Schwierigkeiten bereiten würde, eine entsprechende Heimfallklausel in der Satzung des eingetragenen Vereins Tennisclub Montabaur einzubauen, wonach bei einer eventuellen Auflösung oder Liquidation des Vereins das Vereinsvermögen der Stadt Montabaur zufallen würde.
Man ist bereit, hierzu eine Vorstandssitzung einzuberufen, da die Angelegenheit wegen der Antragstellung auf Gewährung von Zuschüssen sehr eilt und man innerhalb dieser Frist keine Mitgliederversammlung mehr einberufen kann.
Bezüglich der Erschließungskosten gibt er zu bedenken, daß die äußere Erschließung ja nicht nur die Tennisanlage betrifft, sondern auch noch für die später zu errichtende Freizeitanlage der Stadt Montabaur gedacht ist, die zur Erschließungsanlage zugeführt werden könnepr. Im übrigen verbleibt der Wert der äußeren Erschließungsanlagen ja im Eigentum der Stadt Montabaur, wogegen der Wert der inneren Erschließungsanlagen den Gesamtwert der Tennisanlage noch erhöht und die Stadt Montabaur aus einem eventuellen Heimfall nur profitieren könne.
Bei Herrn Dr. Busch besteht Unklarheit darüber, ob nicht eine entsprechende Formulierung bereits in der Satzung des Vereins vorhanden ist. Er ist aber gerne bereit, schnellstens eine Vorstandsitzung einzuberufen, die eine Tagesordnung für eine außerordentliche Generalversammlung aufstellen wird, in der über eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen werden soll.
Herr Schweizer, FDP-Fraktion ^^chlägt vor, das Ergebnis dieser Vorstandsitzung der Verwaltung bis zum Montag mitzuteilen, da an diesem Tag um 11.00 Uhr eine gemeinsame Besprechung der Fraktionsvorsitzenden im Rathaus stattfindet. Für den Fall, daß in der Satzung des Vereins bereits eine Klausel vorhanden ist, daß im Falle der Liquidation das Vermögen der Stadt Montabaur anheim fällt, schlägt Herr Witte, SPD-Fraktion, vor, der Verwaltung schnellstens eine Ausfertigung der Satzung zu überreichen. In diesem Falle wäre eine Genehmigung des Erbbaurechts- Vertrages ohne weiteres möglich. Sieht jedoch die Satzung einen Heimfall des Vereins- Vermögens an den Tennisclub Rheinland vor, so muß in einer Generalversammlung in allernächster Zeit eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen werden.
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