Akte 
Sitzung 07. März 1974
Entstehung
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bebauten Grundstückes Flur 6, Parz. 77 - 66 qm im Stadtteil Eigendorf gemeinsam mit den Eheleuten Walter Schäfer, Eigendorf zum Preise von 4.000, DM zu.

Von dem Gesamtkaufpreis entfallen anteilig auf die Stadt Montabaur 2.000,-- DM und auf die Eheleute Walter Schäfer 2.000, -- DM. Die Abbruchkosten werden im gleichen Verhältnis auf geteilt.

Punkt 11/4 , Vorlage Nr. 244

Beratung und Beschlußfassung über den Erwerb von unbebauten Grundstücken im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Grundstücke in der Gemarkung Horressen von Herrn Toni Heibel, Montabaur/Elgendorf zum Preise von 2, DM/qm zu:

Flur 7, Flurst. 750 Wiese in der Peterswiese = 858 qm Flur 10, Flurst. 1129 Wiese in der Schneidmühle - 626 qm.

Punkt 11/5, ohne Vorlage

Genehmigung eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Tennisclub

Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Entwurf des Erbbaurechtsvertrages und gibt noch folgende vier Änderungen hierzu bekannt:

1. In § 2 wird hinter den Worten "eine Tennisanlage, bestehend aus" die Zahl 6 einge­setzt, so daß dieser Satz nunmehr heißt "eine Tennisanlage, bestehend aus 6 Tennis­plätzen usw."

2. Der § 2 wird um folgenden zweiten Satz ergänzt: "Uber die Lage und die Anzahl von Parkplätzen ist zu einem späteren Zeitpunkt eine besondere vertragliche Vereinbarung zu treffen."

3. Der § 5 wird wie folgt geändert: aus "Das Erbbaurecht endet am 31. Dez. 2024 (ca. 50 Jahre)" wird "Das Erbbaurecht endet am 31. Dez. 2064 (ca. 90 Jahre)."

4. Der § 7 Abs. 2 erhält folgenden letzten Satz: "Die Unterhaltung des der Öffent­lichkeit zur Verfügung zu stellenden Tennisplatzes übernimmt der Erbbaube­rechtigte."

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Witte, betont, daß das Erbbaurecht für uns ein fremdes Recht ist. Insbesondere hinsichtlich seiner späteren Auswirkungen muß der geplante Erbbaurechtsvertrag gründlichst überprüft werden, und er bittet, von einer Genehmigung in dieser Sitzung abzusehen.

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