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Mit dem Bischof war in der Zwischenzeit nicht mehr weiter verhandelt worden, da die vom Militärbischofsamt ausgesprochene Sperre dies unterbunden hat.
Der Vorsitzende erinnert, daß er vor ca. 1 1/2 Jahren mit den Herren Lieser und Kunst in Limburg gewesen ist und mit dem für die Finanzen zuständigen Herrn des Bistums verhandelt hat. Seinerzeit ist nur eine Kostenübernahme in Höhe von 150.000, — DM zugesagt worden, was noch nicht einmal 10 % der Baukosten entspricht. Diese von der gewünschten Finanzierung abweichende Zusage hat dann die Vertreter der KAS etwas zurückgeschreckt.
Der Vorsitzende berichtet weiter , daß auf seine Bitte hin der neue Pfarrer von Montabaur initiativ geworden ist und aufgrund des persönlichen Verhältnisses zum Generalvikar Jung, der zwischenzeitlich verstorben ist, noch kurz vor dessen Tod die Entscheidung durch ihn erhalten hat, daß das Bistum sich mit 10 % der Baukosten an dem Soldatenheim beteiligt, dies allerdings auf 2 Jahre verteilt. Diese Stellungnahme des Bistums ist zwischenzeitlich der KAS in Bonn vorgelegt worden und ist als vorletzte Entscheidung anzusehen.
Die letzte Entscheidung liegt nun beim Militärbischofsamt, das nunmehr nach Vorliegen der Bewilligung aus Limburg grünes Licht für das Bauvorhaben geben muß.
Mit dem Kolpingverein wurde bisher unter Berücksichtigung des Sperrbeschlusses nicht mehr weiter verhandelt. In der Zwischenzeit wurde jedoch die Kolpingfamilie informiert, daß die Angelegenheit Soldatenheim vorrangig behandelt werden soll, und der Kolpingverein wurde gebeten, einen Termin anzugeben, in dem über den Grunderwerb also über den Kauf des Kolpinghauses verhandelt werden soll.
Der Vorsitzende berichtet, daß er Herrn Pfarrer Niederberger gebeten hat, aufgrund seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Militärbischofsamt Verbindung aufzunehmen , und darüberhinaus wurde Herr August Hanz bei der Landesvertretung in Bonn gebeten, sich ebenfalls aufgrund seiner persönlichen Bekanntschaften in Bonn dafür einzusetzen, daß die Dinge angekurbelt werden.
So wurde in den letzten Jahren durch die Verwaltung ständig gemahnt, erinnert und schriftlich um Auskunft gebeten.
In der Zwischenzeit wurden zwei Architekten von der KAS mit der Erstellung eines Vorentwurfes beauftragt. Es handelt sich um die Herren Architekten Petry und Seuring aus Idar-Oberstein.
Wie der Vorsitzende mitteilt, hat er den Eindruck, daß Herr Architekt Petry nur der Ordnung halber mitbeteiligt wird. Der Kolpingverein wird jedoch in seinen Verhandlungen den Architekten Petry als Planer fordern. Der Vorsitzende steht jedoch auf dem Standpunkt, daß beide Architekten ihre Vorentwürfe auflegen sollen und nur der den Auftrag für die endgültige Planung erhalten kann, der auch die beste Lösung anbietet. Dies wird sicherlich sowohl die Ansicht des Kolpingvereins als auch ganz bestimmt die der Stadt sein, da sie infolge der Mitfinanzierung auch bei der endgültigen Entscheidung zu berücksichtigen ist.
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