2 -
a) Wochenendhausgebieten 7,0 m
. Campingplatzgebieten
b) Kleinsiedlungsgebieten hei einseitiger Bebaubarkeit
c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten, Ferienhausgebieten
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 bei einseitiger Bebaubarkeit
bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 bei einseitiger Bebaubarkeit
cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 23,0 m
d) Kerngebieten, Gewerbegebieten, und sonstigen
Sondergebieten im Sinne des § 11 der Baunutzungs- verordnung
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 20,0 m
bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 23,0 im
cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 25,0 in
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 27,0 in
e) Industriegebieten
aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 in
bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 25,0 in
cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 in
8,5 m
14,0 m 10,5 in
18,0 m 12,5 m
20,0 in
Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Geschoßflächenzahl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend.
für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraft
fahrzeugen nicht befahrbaren Verke hrsanlagen, innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwege) (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) ^ -
für die nicht zum Ausbau bestimmten Sammelstraßen (§ 127 (2) NT. 3 BauGB)
27,0 m

