Akte 
Sitzung 29. Oktober 1987
Entstehung
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Anlage Nr. 4 zur Niederschrift

Satzung

der

über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

vcm

Der Stadtrat. hat in seiner Sitzung am_im Rahmen des

§ 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vcm 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) i.V. mit § 24 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pf. vom 14. Dezember 1973 %VBl. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 26.07.1977 I^VBl. S. 251) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Erhebung des Erschließungsbeitrages

(1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Eischließungs­anlagen erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den 'Vorschriften ^ des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) und dieser Satzung.

§ 2

Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in .

bis zu einer Straßenbreite (Fahr­bahnen einschl. der Standspuren, Radwege, Gehwege, Schutz- und Randstreifen) von