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Seitens der Verwaltung wird dargelegt, daß entgegen anderslautender Behauptungen die für die Beurteilung des Sachverhaltes bedeutsamen Gesichtspunkte abschließend geklärt seien. Zur Bekräftigung des von der Verwaltung unterbreiteten Beschlußvorschlages ergeht der Hinweis, daß die überarbeitete Konzeption zur Bebauungsplanänderung eine wesentlich günstigere Erschließung und damit auch für die betroffenen Anlieger bedeutsame finanzielle Entlastung ermögliche. Es stehe nach den von der Verwaltung vorgenommenen Überprüfungen auch zweifelsfrei fest, daß die Tankanlage der Firma Welsbender ln den Bereich hineinrage, der ursprünglich für die Anlegung des Wendehammers vorgesehen war.
Ratsmitglied Manns (CDU) schließt sich den Argumentationen der Verwaltung an und erklärt, die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung sei sachlich begründet. Positiv sei dabei herauszustreichen, daß eine wesentliche Kostensenkung und der Erhalt eines Baumbestandes ermöglicht werde. Der Argumentation der Eheleute Dledert, sie würden durch die geänderte Planungskonzeptlon einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt, könne nicht gefolgt werden, da der Wendehammer entgegen der ursprünglichen und von den Eheleuten Dledert befürworteten Planungskonzeptlon nur um wenige Meter verlegt werde.
Nach Abschluß der weiterhin kontrovers geführten Diskussion ergeht folgender Beschluß:
Der Stadtrat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
1. Der Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum" wird wie folgt geändert:
1.1 Die Im Gemarkungsbereich "In der Bechel" ln Flur 14 der Gemarkung Eschelbach liegenden Flurstücke 1291/1, 1292/5, 1293, 1294/1, 1294/2, 1295/2, 1295/1, 1296/1, 1296/2, 1297/2, 1297/1, 1298/2, 1299/4 werden von einer privaten ln eine öffentliche Grünfläche umgewandelt. Die überbaubare Fläche wird an den nördlichen Rand dieser Grundstücke verlegt.
1.2 Der Im Bereich der Flurstücke 2077/2 und 1307/5 vorgesehene Wendehammer wird geändert und größtenteils auf das Flurstück 1307/5 verlegt.
2. Auf die (vorgezogene) Bürgerbetelllgung wird gern. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangeblet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
3. Der Rat stimmt der Planänderung elnschl. Begründung ln der vorgelegten Form zu und beschließt die Offenlage dieser Änderungsunterlagen gern.
§ 3 Abs. 2 BauGB.
vom
987
IX
Die Ratsmltglleder Frlemel (SPD), Schwind (CDU) und Wldner (SPD) merken zum Abschluß dieses Tagesordnungspunktes kritisch an, daß - wie am Beispiel der Firma Welsbender zu ersehen - offensichtlich eine nur unzureichende Kontrolle darüber gegeben sei, wo und welche unterirdischen Tankanlagen existierten bzw. was darin gelagert werde. Es wird daher an die Verwaltung die Bitte gerichtet, ln Absprache mit der Krelsverwaltung festzustellen, welche Vorkehrungen getroffen sind, um Aufschluß zu erhalten über Standort, Art und Beschaffenheit unterirdischer Tankanlagen.
Ratsmitglied Wldner (SPD) kündigt zur Aufklärung dieses Sachverhaltes für die nächste Sitzung einen Antrag an.
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