Akte 
Sitzung 24. September 1987
Entstehung
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Punkt 11/5: Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Bekanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung von Bebauungs­plänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen gemäß § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage Nr. 281

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von der nach § 244 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung hinsichtlich der Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 01.07.1987 bekanntgemachten Bebauungs­pläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) sowie gemäß § 173 BBauG übergelelteten Pläne und sonstigen baurecht- llchen Vorschriften nach früherem Recht.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen

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Punkt 11/6: Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "In den Rödern", Gemarkung Eigendorf gemäß § 47 BauGB Vorlage Nr. 282, Anlage Nr. 4

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:

1. Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) ln Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungs­ausschüsse vom 26. März 1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "In den Rödern", die Umlegung elngeleltet. Das Umlegungs­verfahren erhält die gleiche Bezeichnung.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch das unbebaute Grundstück Weststraße Nr. 30 (Flur 13, Flurstück Nr. 28); Im Osten durch die Weststraße (vom Rödernweg bis zur Koppel Straße); Im Süden durch die Koppel Straße und Im Westen durch den Feldweg Flur 9, Flurstück Nr. 220.

Das Umlegungsgebiet Ist ln einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung: Eigendorf Grundbuchbezirk: Eigendorf

Flur: 9

Flurstücke: 122/1, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130.

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Vertellungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Stadtrat, einen Flächenbeltrag gemäß § 58 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuziehen.

Punkt 11/7: Fällungs- und Wirtschaftsplan für den Stadtwald für das Forst­wirtschaftsjahr 1987/88 Vorlage Nr. 283

Der Stadtrat genehmigt den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschafts­jahr 1987/88, der

Gesamteinnahmen ln Höhe von 868.620,-- DM und

Gesamtausgaben ln Höhe von 787.600,-- DM sowie einen Holzeinschlag von