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Punkt 11/5: Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Bekanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen gemäß § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage Nr. 281
Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von der nach § 244 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung hinsichtlich der Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 01.07.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) sowie gemäß § 173 BBauG übergelelteten Pläne und sonstigen baurecht- llchen Vorschriften nach früherem Recht.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
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Punkt 11/6: Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "In den Rödern", Gemarkung Eigendorf gemäß § 47 BauGB Vorlage Nr. 282, Anlage Nr. 4
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
1. Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) ln Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "In den Rödern", die Umlegung elngeleltet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch das unbebaute Grundstück Weststraße Nr. 30 (Flur 13, Flurstück Nr. 28); Im Osten durch die Weststraße (vom Rödernweg bis zur Koppel Straße); Im Süden durch die Koppel Straße und Im Westen durch den Feldweg Flur 9, Flurstück Nr. 220.
Das Umlegungsgebiet Ist ln einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung: Eigendorf Grundbuchbezirk: Eigendorf
Flur: 9
Flurstücke: 122/1, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130.
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Vertellungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Stadtrat, einen Flächenbeltrag gemäß § 58 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuziehen.
Punkt 11/7: Fällungs- und Wirtschaftsplan für den Stadtwald für das Forstwirtschaftsjahr 1987/88 Vorlage Nr. 283
Der Stadtrat genehmigt den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1987/88, der
Gesamteinnahmen ln Höhe von 868.620,-- DM und
Gesamtausgaben ln Höhe von 787.600,-- DM sowie einen Holzeinschlag von

