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1. Änderunqsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan wird im wesentlichen in folgenden Punkten geändert:
1.1 Das Plangebiet erhält im südöstlichen Teil eine weitere verkehrsmäßige Anbindung an die Rhönstraße.
1.2 Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine sog. Ringerschließung; auf eine getrennte Ausweisung von Fahrbahn und Bürgersteig wird verzichtet. Es entfallen auch die im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesenen Wende- und Parkmöglichkeiten.
1.3 Der Bürgersteig entlang der Rhönstraße wird auf deren westliche Seite verlegt.
1.4 Der Bürgersteig südlich der Eifel Straße entfallt.
1.5 Das Plangebiet wird um den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Eifel Straße erweitert.
1.6 Die öffentliche Grünfläche im südöstlichen und südlichen Planbereich wird reduziert.
1.7 Das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschoßflächenzahl) wird geändert.
1.8 Die Verkehrsflächenbreiten werden auf ein Mindestmaß reduziert.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit Datum vom 23.07.1987 erstellt wurde.
3. Durchführung der Bürqerbeteiliqunq nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Hinweis:
Auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Lorenz (FWG) wurde in Abänderung zu dem von der Verwaltung unterbreiteten Beschlußvorschlag (Ziffer 3.) die Offenlegungsfrist von 2 Wochen auf 4 Wochen verlängert. Nach Auffassung von Ratsmitglied Lorenz (FWG) sollte die Offenlegungsfrist bei Durchführung der Bürgerbeteiligungen generell auf 4 Wochen verlängert werden. Diese Anregung findet die Zustimmung des Rates.
Ratsmitglied Kram (CDU) richtet an die Verwaltung die Bitte, in geeigneter Form den Bedarf für eine Reihenhausbebauung zu erfragen und die dabei gewonnene Erkenntnis in die Bebauungsplanung für den Bereich des ehemaligen Sportstadions an der Koblenzer Straße einzubeziehen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, eine solche Bedarfsermittlung erweise sich als sehr schwierig. Er unterbreitet den Vorschlag, das Interesse durch entsprechenden Hinweis im Wochenblatt zu erfragen und dies bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den letztgenannten Bereich zu berücksichtigen.
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