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In seinen weiteren Ausführungen legt Ratsmitglied Lorenz (FWG) dar, daß auf dem Baumarkt für eine entsprechende bebauungsplanmäßige Ausweisung durchaus ein Bedarf besteht. Zur Konkretisierung seines v. g. Antrages schlägt er vor, zwei Planabschnitte für eine Doppelhausbebauung, zwei Abschnitte für eine Drelerblock- und einen Abschnitt für eine Viererblockbebauung vorzusehen. Der Bebauungsplanberelch parallel zur Rhönstraße sei nach seiner Auffassung für solche Ausweisungen geeignet.
Der Vorsitzende erklärt, er erachte den Planberelch als Insgesamt zu klein, um solche Ausweisungen ln die angestrebte Bebauungsplanänderung mltelnzube- zlehen. Er schlägt daher vor, diese Anregung zu einem späteren Zeitpunkt und für ein anderes Bebauungsplangeblet zu berücksichtigen.
Für die CDU-Fraktlon erklärt deren Fraktionsvorsitzender Kram, der Vorschlag von Ratsmitglied Lorenz (FWG) werde grundsätzlich positiv bewertet. Man sei jedoch gleich der Auffassung des Vorsitzenden der Meinung, daß der Bebauungsplanberelch "Auf dem oberen Wassergraben III" aufgrund seiner Größe und der topographischen Gegebenheiten hierfür nicht geeignet sei. Ratsmitglied Kram (CDU) schlägt vor, diese Anregung ggf. aufzugreifen für das zu verplanende Gebiet Im Bereich des ehemaligen Sportstadions an der Koblenzer Straße.
Ratsmitglied Wlß^r (SPD) erklärt, er befürworte den Antrag von Ratsmitglied Lorenz (FWG) Insgesamt, d. h. auch Im Hinblick auf die Realisierung Im Bereich des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III".
I. Beigeordneter Dr. Hütte vertritt die Auffassung, zunächst sollte die Verwaltung beauftragt werden, den Bedarf für eine Reihenhausbebauung festzustellen, um dies alsdann ln der Planung für den Bereich des ehemaligen Sportstadions an der Koblenzer Straße zu berücksichtigen. An dieser Stelle ließen sich nach seiner Auffassung solche bebauungsplanmäßigen Festsetzungen mit dem geringsten Widerstand realisieren, da die Stadt Montabaur dort ausschließlicher Grundstückseigentümer sei. Zur Ergänzung des von der Verwaltung unterbreiteten Beschlußvorschlages (Vorlage Nr. 277) schlägt I. Beigeordneter Dr. Hütte die Aufnahme einer Regelung ln das Änderungsverfahren vor, die Aussagen zur Begrünung der einzelnen Grundstücke Im Bebauungsplangeblet enthält. Konkret schlägt er vor, da für das Bebauungsplangeblet kein Grünordnungsplan erstellt werde, ln dem Bebauungsplan vorzuschreiben, was an welcher Stelle zu pflanzen sei, so daß die Eigentümer bereits zu dem Zeitpunkt, zu welchem sie ein Grundstück erwerben, wissen, welche Bepflanzung auf den Grundstücken vorzusehen Ist. Nach seiner Auffassung sei es hierzu ausreichend, wenn eine Festlegung der Bepflanzung nach der Rangordnung der Bäume sowie hinsichtlich der Unterscheidung Laub- oder Nadelgehölz erfolge.
Die Frage des Vorsitzenden, ob die v. g. Anregung ln der Welse Interpretiert werden könne, daß die Integration eines Bepflanzungsplanes ln den Bebauungsplan gewünscht werde, wird vom I. Beigeordneten Dr. Hütte bestätigt.
Vor der Abstimmung über die Beschlußvorlage Nr. 277 werden die v. g. Anträge zur Abstimmung gestellt:
a) Antrag von Ratsmitglied Lorenz (FWG) - Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
b) Antrag des I. Beigeordneten Dr. Hütte - Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.
Im Anschluß hieran trifft der Stadtrat folgende Entscheidung:
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