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II. Öffentliche Sitzung
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Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden stellt Ratsmitglied Bacher (SPD) den Antrag, Tagesordnungspunkt 11/4 "Änderung des Bebauungsplanes 'Schul- und Sportzentrum'" von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen und die Angelegenheit an den Fachausschuß zu verweisen. Der Ausschuß sollte alsdann an Ort und Stelle die Gegebenheiten überprüfen und eine Aussage treffen, inwieweit dem von der Verwaltung unterbreiteten Beschlußvorschlag entsprochen werden soll. Nach Auffassung von Ratsmitglied Bächer (SPD) sei die Angelegenheit nicht hinreichend geklärt, um in der heutigen Sitzung weitere Beschlüsse zur Fortführung des Änderungsverfahrens zu fassen. Insbesondere das zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung vorgelegte Schreiben der Rechtsanwälte Prengel und Partner, Koblenz, begründe seine Auffassung hinsichtlich einer unzureichenden Interessenabwägung.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, nach seiner Auffassung sei die Angelegenheit hinlänglich überprüft und mit den direkt von der beabsichtigten Änderung Beteiligten abgeklärt. Das vorerwähnte Schreiben des Rechtsanwaltes Prengel enthalte keine neuen für die in der heutigen Sitzung zu treffenden Entscheidungen bedeutsamen Gesichtspunkte. Darüber hinaus sei zu beachten, daß die Verwaltung für die heutige Sitzung u. a. den Offenlegungsbeschluß empfehle. Gerade dieser Verfahrensschritt erlaube es den Grundstückseigentümern, die von der geplanten Bebauungsplanänderung betroffen bzw. berührt werden, ihre Bedenken darzulegen.
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, er halte nach wie vor seinen Antrag auf Vertagung der Angelegenheit aufrecht.
Der Vorsitzende stellt dies zur Abstimmung.
Der Stadtrat lehnt diesen Antrag mit 8 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende stellt - nachdem weitere Anträge zur Änderung der Tagesordnung nicht gestellt werden - daraufhin fest, daß die Tagesordnung in unveränderter Form abzuhandeln ist.
Punkt 11/1: Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III"
Vorlage Nr. 277
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erklärt sich Ratsmitglied Manns (CDU) befangen im Sinne des § 22 Abs. 1 GemO. Er verläßt den Sitzungstisch.
Nach Erläuterungen der Verwaltung zur vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III" stellt Ratsmitglied Lorenz (FWG) folgenden Antrag:
"Die Verwaltung wird beauftragt, für einen Teilbereich des zu ändernden Bebauungsplanes ein Gebiet auszuweisen, in dem eine Reihen- und Doppelhausbebauung möglich ist. Für die Reihenhausbebauung sollte max. ein Viererblock zugelassen werden."
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