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Die jetzt noch auf den Parzellen Flur 17, Nr. 3060/3 und 3219/7 befindliche Trafostation ist durch Herrn Hisgen auf seine Kosten in den Neubau auf dem Flurstück 3059/7 zu integrieren. Bis dahin genießt sie Bestandsschutz.
6. Bis zur Bebauung der Parzelle 3059/7 ist durch geeignete Maßnahmen des Erwerbers eine Nutzung als Parkfläche auszuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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§
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b) Verkauf eines Baugrundstückes am Horresser Berg - Vorlage Nr. 276,
Anlage Nr. 1
Die Verwaltung teilt den Mitgliedern des Stadtrates mit, daß in Abänderung zu der vorgelegten Beschlußvorlage Nr. 276 der Verkauf eines Teil Stückes der Parzelle Nr. 7 in Flur 14 an Frau Margot Wagner anstelle von Herrn Reinhard Wagner erfolgen solle. Dem Stadtrat wird empfohlen, unter Einbeziehung der vor genannten Änderung dem Beschlußvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.
Es ergeht folgende Entscheidung:
Die Stadt Montabaur verkauft an Frau Margot Wagner, Rheinstraße 37, Montabaur, von dem städtischen Baugrundstück Flur 14, Nr. 7 eine noch zu vermessende, im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teil fläche von 1.800 m^ zum Preise von 30,50 DM/nf. Der Kaufpreis beträgt demnach
54.900,-- DM.
Der Stadt Montabaur sind die bereits vorgelegten Kosten für
Kanalanschlußbeitrag 9.360,— DM
Kanal hausanschlußkosten 1.281,14 DM
zu erstatten.
Der Gesamtkaufpreis von 65.541,14 DM
ist innerhalb eines Monats fällig und zahlbar.
Die Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten trägt die Erwerberin.
Das Grundstück muß innerhalb von 3 Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerberin oder ihre Rechtsnachfolger im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bebaut werden. Geschieht dies nicht, so ist das Grundstück an die Stadt Montabaur zum Einstandspreis zurückzuübertragen. Die Bebauungsverpflichtung und die Rückübertragungsverpflichtung sind durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 1/3: Bauvoranfragen und Bauanträge
Der Vorsitzende weist darauf hin, daß dieser Punkt vorsorglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde, entscheidungsreife Anfragen und Anträge jedoch nicht vorliegen.
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