Akte 
Sitzung 24. September 1987
Entstehung
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Nach Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Ratsmitglieder stellt der Vorsitzende fest, daß gegen Form und Frist der Einladung sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden.

Punkt 1/1: Vergabe von Aufträgen

(Vergabe des Auftrages zum Einbau einer Lüftungsanlage in die Kapelle des Alten- und Pflegeheimes)

Vorlage Nr. 274

Der Stadtrat vergibt den Auftrag für den Einbau einer Lüftungsanlage in die Kapelle des Alten- und Pflegeheimes an die billigstbietende Firma Rudi Maier, Heiligenroth, zum Angebotspreis von 12.641,52 DM. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 1987 zur Verfügung bei HHSt. 4300.9410.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 1/2: Grundstücksangelegenheiten

a) Tauschvertrag zwischen Stadt/Sanierungsträger und Herrn Milli Hisgen Vorlage Nr. 275

1. Die Stadt erwirbt von Herrn Willi Hisgen folgende Grundstücke:

Flur 17, Nr. 3060/3 = 24 m?

Flur 17, Nr. 3219/5 = 41 m?

Flur 17, Nr. 3219/7 = 11 m?

Flur 17, Nr. 3219/10 = 64 m?

Flur 17, Nr. 3219/11 = 7 m?

zusammen also insgesamt 147 m^.

2. Der Sanierungsträger tauscht und überträgt Herrn Willi Hisgen das Grundstück Flur 17, Nr. 3059/7 = 170 m^. Für die Mehrzuteilung von

23 m^ hat Herr Hisgen auf der Basis von 300,-- DM/m^ eine Herauszahlung von 6.900,-- DM zu leisten.

3. Herr Hisgen muß sich verpflichten, das Tauschgrundstück innerhalb von 5 Jahren nach Eigentumsumschreibung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Altstadt I" 1. Änderung zu bebauen. Sollte er dieser Auflage nicht nachkommen oder den Grundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußern, so ist er verpflichtet, den Grundbesitz zum Einstandspreis von 300,-- DM/nf an den Sanierungsträger, bei vorheriger Auflösung des Treuhandvertrages an die Stadt Montabaur zurückzuübertragen, wenn diese(r) die Rückübertragung verlangt.

4. Das Bauvorhaben ist hinsichtlich der äußeren Gestaltung mit der

Stadt abzustimmen und unter die städtebauliche Oberleitung des Ingenieur­büros Deilmann zu stellen, das im Rahmen dieser Aufgabe Entwurf und Bauantragsunterlagen freigeben muß.

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