b) Ankauf des Anwesens Decker und Aussiedlung des landwirtschaftlichen Betriebes an die Weserstraße (14.05.1987)
(Anlagen Nr. 3 und 4 zur Niederschrift) werden vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Punkt 1/5: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Bericht über die Sitzung des Kuratoriums Haus Mons Tabor
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt zur Kenntnis, daß ihm eine Anfrage der SPD-Fraktion vorliege, mit der um Berichterstattung über die jüngste Sitzung des Kuratoriums Haus Mons Tabor ersucht werde. In Erledigung hierzu erklärt der Vorsitzende, die in der letzten Stadtratsitzung vorgetragene Kritik bezüglich der Belegung des Hauses Mons Tabor, die sich vorwiegend gegen den Heimleiter richtete, sei Gegenstand einer Diskussion in der jüngsten Kuratoriumssitzung gewesen. Herr Opper habe zu der gegen ihn gerichteten Kritik Stellung genommen und diese als unbegründet zurückgewiesen. In der weiteren Diskussion sei die Anregung an den Heimleiter gegeben worden, künftig etwas zuvorkommender aufzutreten und auch die Reservierungen korrekt abzuwickeln.
Herr Opper habe dies zugesagt.
Anliegerbelastung beim Ausbau des Hinteren Rebstockes
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf die in der heutigen Sitzung getroffene Entscheidung, wonach den Anliegern nach Ausbau des Hinteren Rebstockes ein Kostenanteil von 55 % angelastet werden soll. Offen sei jedoch noch die Frage, auf welcher Basis diese Kostenabrechnung erfolge. In vorangegangenen Ausschußberatungen seien bereits in Betracht kommende Alternativen aufgezeigt worden, so z. B. ein Abrechnungsmodus analog der Ausbaumaßnahme Vorderer Rebstock (Abrechnungsgrundlage: konventionelle/kostengünstigere Ausbauart).
Bei dieser Ausbaumaßnahme sei folgendes zu berücksichtigen:
a) Der Hintere Rebstock erfordert als historischer Teil der Stadt eine besondere Ausbauart.
b) Wiederzuverwendendes Pflaster ist vorhanden.
c) Die vorhandenen Schäden sind zum Großteil nicht auf die Anliegerbelastung, sondern anderweitige Maßnahmen zurückzuführen.
d) Ein Großteil der dortigen Grundstückseigentümer kann größere finanzielle Belastungen nicht verkraften.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Verwaltung habe, nachdem der Ausschuß die Anregung zur Festlegung des Gemeindeanteils auf 45 % aussprach, die Ausbaukosten überschlägig ermittelt und anschließend eine Anliegerbelastung von ca. 25,-- DM/m^ beitragspflichtige Grundfläche errechnet. Auch unter Beachtung der Tatsache, daß die Grundflächen zum Teil relativ klein seien, ergebe sich eine dennoch beträchtliche Anliegerbelastung. Auch die Bestrebungen der Vewaltung zielten auf eine Entlastung der Anlieger ab, d. h. nach Möglichkeit sollte dieser ermittelte Anliegeranteil von 25,-- DM/m^ unterschritten werden.
Hierzu biete sich folgendes an:
a) Einbeziehung der Mehrkosten für die aufwendigere Ausbauart in den Kostenanteil der Stadt,
b) Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Anliegerentlastung unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Entscheidung über den von der Stadt gestellten Zuschußantrag,
16 -

