Akte 
Sitzung 26. Mai 1987
Entstehung
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Die Käufer müssen sich verpflichten, den Kaufgrundbesitz Innerhalb eines Jahres von der Eigentumsumschreibung an gerechnet nach den vorgestellten Plänen auf der Grundlage des Bebauungsplanes "Altstadt I" zu bebauen.

Bel der äußeren Gestaltung des Baukörpers sind die Käufer an die Vorgaben des Architekturbüros Dellmann Im Sinne einer Oberbauleltung gebunden.

Bel Nichterfüllung dieser Verpflichtung stehen der Stadt und dem Sanierungs­träger Im Grundbuch zu sichernde Rückkaufrechte zum Einstandspreis zu.

Sollte Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages die Baugenehmigung für das Bauvorhaben der Käufer nicht erteilt werden, so steht diesen Ihrerseits ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Schadens­ersatzansprüche kann ln diesem Fall keiner der Beteiligten geltend machen.

Die Parzelle Nr. 3220/12 wird ganz, das Grundstück Nr. 3220/9 teilweise von einem verrohrten Bachlauf und einer Kanalleltung der Stadt bzw. Ver­bandsgemeinde Montabaur durchquert. Der Bestand und die Instandhaitungs- mögllchkelt sind durch entsprechende Dienstbarkeiten zu sichern.

Bel einer Überbauung dieser Flächen müssen die Baumaßnahmen der Käufer statisch so ausgelegt werden, daß keine Belastungen der Rohrleitungen erfolgen. Die Käufer haben dafür zu sorgen, daß während der Bauzeit keine Schäden an den vorhandenen Rohrleitungen entstehen und die Haftung dafür zu übernehmen. Sollten trotzdem Schäden durch die Baumaßnahme verursacht werden, so sind diese zu Lasten der Käufer und Bauherren unverzüglich zu beheben.

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur können keine Haftung dafür übernehmen, daß Bachlauf und Kanalleltung dicht sind. Das Gebäude der Käufer Ist deshalb auf deren Kosten gegen mögliche, von dort ausgehende Bauschäden abzusichern.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

b) Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines städtischen Grundstückes auf dem Himmelfeld - Vorlage Nr. 254

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des städtischen Grundstückes Flur 39,

Nr. 200 - Freifläche Mondring 25 - = 1.091 m^ an Herrn Ulrich Schreiner, Zwlckauer Straße, Koblenz, zum Preise von 41,-- DM/m^ zu. Der Kaufpreis beträgt 44.731,-- DM zuzüglich der von der Stadt Montabaur vorgelegten Erschlleßungs- und Hausanschlußkosten von 16.703,75 DM. Der Gesamtkauf­preis von 61.434,75 DM Ist fällig und zahlbar Innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsabschluß. Die Nebenkosten übernimmt der Käufer. Im übrigen erfolgt der Verkauf zu den für städtische Grundstücke allgemein üblichen Bedingungen und Auflagen (Bebauungsverpfllchtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädlgungsverpfllchtung).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Punkt 1/4: Bekanntgabe von Ellentscheldungen

a) Verkauf eines Grundstückes Im Industriegebiet "Alter Galgen"

b) Ankauf des Anwesens Decker und Aussiedlung des landwirtschaft­lichen Betriebes an die Weserstraße

Anlagen Nr. 3 und 4

Die vom Bürgermeister Im Benehmen mit den Beigeordneten getroffenen Ellent­scheldungen

a) Verkauf eines Grundstückes Im Industriegebiet "Alter Galgen" (11.05.1987)

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