( Fortsetzung )
ivom L987 IX
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Punkt 1/2: Bauvoranfragen, Bauanträge
Der Vorsitzende erklärt, dieser Tagesordnungspunkt sei vorsorglich aufgenommen worden. Entscheidungsreife Unterlagen lägen nicht vor.
Punkt 1/3: Grundstücksangelegenheiten
a) Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf des Baublocks VI an die BGB Gesellschaft Ritter und Hegel, Bad Soden - Vorlage Nr. 246
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, er plädiere gegen den Verkauf der Grundstücksflächen im Hinblick auf die geplante Bebauung. Dieses Bauvorhaben beeinträchtige nach seiner Auffassung die Gesamtansicht im dortigen Bereich negativ.
Ratsmitglied Höhn (FWG) erklärt, auch er spreche sich gegen die geplanten Bebauungsabsichten aus. Nach seiner Meinung sollten die zur Disposition stehenden Grundstücksflächen nicht bebaut, sondern als Parkplatz genutzt werden.
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Es ergeht folgender Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf folgender Grundstücke an die Herren Wolfgang Ritter, Falkenstraße 21, Bad Soden und Jürgen Hegel, Köhlerweg 16, Oberursel als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu:
1.1 Flur 17, Nr. 3220/9 (108 + 51 m? = 159 m^
1.2 Flur 17, Nr. 3220/11 =
1.3 Flur 17, Nr. 3220/13 =
1.4 Flur 51, Nr. 132/3 =
2. Flur 17, Nr. 3220/12 =
159 m2 6
15 m^ zusammen 339 m^ 19 m2
Der Kaufpreis beträgt:
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- für die unter 1.2 und 1.3 aufgeführten Grundstücke sowie eine Teil- fläche von 108 m^ des unter 1.1 aufgeführten Grundstückes = 400 DM/m^; das für insgesamt 273 m^ = 109.200,-- DM
- für die Restfläche des unter 1.1 bezeichneten Grundstückes von 51 m^ = 300,— DM/m^; das sind 15.300,-- DM
- für das unter 2. aufgeführte Grundstück ebenfalls
300,-- DM/m^; das sind insgesamt 5.700,-- DM
- für die unter 1.4 genannte Fläche 200,-- DM/m^;
das sind insgesamt 3.000,-- DM
Der Gesamtkaufpreis von 133.200,-- DM
ist fällig und zahlbar eine Woche nach Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, frühestens 14 Tage nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Nebenkosten übernehmen die Käufer.
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