Akte 
Sitzung 26. Mai 1987
Entstehung
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§

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Zum Satzungsinhalt werden folgende Änderungen namens der SPD-Fraktion vorge­schlagen:

1. Streichung des letzten Satzes in § 3 Abs. 5 "Eine Rekonstruktion nicht mehr vorhandener Fassaden ist nicht als Zielsetzung zu sehen."

2. Ergänzung der Gebäudeliste (Anlage 2 der Satzung) unter Ziffer 13 "Kapelle in Allmannshausen".

Diesen sowie der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen entspricht der Rat einstimmig.

Daran anschließend beschließt der Stadtrat einstimmig die Neufassung der Satzung der Stadt über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil in der vorgelegten Form unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

Im Verlaufe der Diskussion über den Satzungserlaß wird die überhand nehmende Plakatierung im Stadtgebiet von Ratsmitglied Bächer (SPD) moniert. Er nimmt Bezug auf Anregungen aus vorangegangenen Sitzungen und regt an, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Mißstand entgegenzuwirken.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Verwaltung befasse sich bereits mit dieser Problematik. Um dem wirksam begegnen zu können, müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden in Form einer von der Verbandsgemeinde zu erlassenden Polizeiverordnung. Dieses Verbot von Plakatierungen an hierfür nicht vorgesehene Stellen bedinge jedoch im Umkehrschluß für die Stadt die Verpflichtung, Plakatierungsflächen an geeigneten Stellen zur Verfügung zu stellen. Hierüber sollte in der übernächsten Sitzung des Haupt- und Finanz­ausschusses am 30.06.1987 die Diskussion geführt werden.

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungs­planes "Alter Galgen"

Vorlage Nr. 249

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1. Für den bisher aus der Genehmigung ausgenommenen Teil des Baugebietes "Alter Galgen" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Alter Galgen - Erweiterung".

2. Der Verbandsgemeinderat wird gebeten, das im nordwestlichen Teil des künftigen Planbereiches gelegene und nicht im verbindlichen Flächen­nutzungsplan enthaltene Gebiet in die nächste Novellierung des Flächen­nutzungsplanes aufzunehmen.

3. Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle beauftragt.

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Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld"

Vorlage Nr. 250

Der Stadtrat beschließt:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 6 und 1 BBauG

1.1 Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird dergestalt geändert, daß die Textfestsetzung zur Farbe der Dacheindeckung ersatzlos aufgehoben wird.

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