Akte 
Sitzung 26. Mai 1987
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

Punkt 11/1: Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kredites für das Haushaltsjahr 1986 Vorlage Nr. 247

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Finan­zierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1986 in Höhe von 396.700 DM.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (22 Ja-Stimmen)

Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Vorlage Nr. 248, Anlage Nr. 1

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, der in der heutigen Sitzung vor­liegende Satzungsentwurf entspreche grundsätzlich dem von den Fachausschüssen und der hierzu eigens gebildeten Arbeitsgruppe erstellten Konzept. Die Ab­stimmung mit der zuständigen Abteilung bei der Kreisverwaltung (untere Denk­malschutzbehörde/untere Bauaufsichtsbehörde) habe zu dem Ergebnis, daß von dort noch eine Ergänzung zu § 4 Abs. 4 (Satz 5) vorgeschlagen wurde. Im übrigen sei der Satzungsentwurf von der Verwaltung redaktionell überarbeitet worden. Die Mitglieder des Rates werden um Stellungnahme gebeten.

Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, in der fraktionsinternen Beratung sei vorge­schlagen worden, § 4 Abs. 4 Satz 5 wie folgt zu präzisieren:

"Fachwerkfassaden aus Fichtenholz, die zur Verkleidung mit Schiefer oder für einen Verputz konzipiert wurden, sind als solche zu erhalten."

Hierdurch solle gewährleistet werden, daß nur die Fachwerkfassaden, die sich aufgrund ihrer Konzeption und Beschaffenheit nicht für eine Freilegung eignen, nach Restaurierung wiederum mit Schiefer verkleidet oder verputzt werden.

Im übrigen erklärt Ratsmitglied Kram (CDU) namens der CDU-Fraktion die Zu­stimmung zu dem vorliegenden Satzungsentwurf.

Ratsmitglied Bächer (SPD) stellt seinen Ausführungen zunächst die Anmerkung voran, daß der vorliegende Satzungsentwurf das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit der eigens für diesen Zweck gebildeten Arbeitsgruppe sei. Bezüglich der Zielsetzung im Hinblick auf den Erlaß der Satzung erklärt er, es gehe nicht um die Schaffung eines Museums oder um die Einmottung alter Gebäude, sondern um die Sicherung und den Erhalt kulturgeschichtlich bedeutsamer Gebäude. Es sei auch nicht verkannt worden, daß durch diese Satzung den Eigentümern von Gebäuden, die von dieser Satzung erfaßt werden, zusätzliche Erschwernisse und Lasten aufgebürdet würden. Dennoch sei man der Auffassung, daß die angestrebte Regelung zumutbar sei und auch im Einklang stehe mit Art. 14 des Grundgesetzes. Um den Erschwernissen der Eigentümer Rechnung zu tragen, sollte evtl, eine Ergänzung der Zuschußrichtlinien in Betracht gezogen werden.

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