E E
5430 Montaoaur,
19.3.1987
VEXBANOSGEHEIKOEVERMALTUNG
610-13
Offentl iche/nichtöffcntüchs Sitzun*
V 0 R L A 6 E
für die Sitzung des
für die Sitzung des
^ 26.3.1987
, Vorige Nr.
Stadtrates
, Vorlage Nr. 243
Betr.:_ Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnahme der Stadt Montabaur zu dem Bebauungsplanentwurf "Asbach - Gebücksfeldchen" der Stadt Wirges
ng vom .1987 P. IX
Berichterstatter:
OAR Kaltenhäuser
Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt
vom
987
IX
An
ntrac:
Der Stadtrat möge beschließen:
vom
87
IX
Die Stadt Montabaur erhebt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Asbach- Gebücksfeldchen" der Stadt Wirges gegen den Bebauungsplan Bedenken.
Begründung:
Auf dem Gelände des Hüter SB Verbrauchermarktes in Wirges soll ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden. Die planungsrechtli.chen
987
IX
Voraussetzungen hierfür möchte die Stadt Wirges durch den Bebauungsplan "Asbach-Gebücksfeldchen" schaffen.
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Stadt Montabaur wird in ihrer Funktion als Mittel Zentrum in
ihrer Planungshoheit nachteilig berührt; aus diesen Gründen ist es geboten im Bebauungsplanverfahren Bedenken zu erheben.
vom
)87
IX
Der Bebauungsplan sieht u. a. die Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Verbrauchermarkt vor. Als Maß der baulichen Nutzung weist der Planentwurf eine3-geschossige Bauweise mit einer max. zulässigen Grundfläche von 2o.ooo nF aus.
Der Bebauungsplan berücksichtigt nicht die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die nach der Verwaltungsvorschrift vom 1.2.1986 (Min.Bl. 1986,
S. 117) die Ansiedlung derartiger großflächiger Einzelhandelsbetriebe nur in einem Mittel Zentrum gestatten.
Die Stadt Montabaur als ein im regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenes Mittelzentrum hat in den letzten Jahren mit erheblicher Unterstützung des Bundes und des Landes aus Städtebauförderungsmitteln eine Stadterneuerung durchgeführt. Ziel dieser Stadterneuerung war es und ist es auch weiterhin, durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtkern die für ein Mittel Zentrum notwendige infrastrukturelle Ausstattung zu verbessern.
- 2 -

