Akte 
Sitzung 26. März 1987
Entstehung
Einzelbild herunterladen

E E

5430 Montaoaur,

19.3.1987

VEXBANOSGEHEIKOEVERMALTUNG

610-13

Offentl iche/nichtöffcntüchs Sitzun*

V 0 R L A 6 E

für die Sitzung des

für die Sitzung des

^ 26.3.1987

, Vorige Nr.

Stadtrates

, Vorlage Nr. 243

Betr.:_ Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnahme der Stadt Montabaur zu dem Bebauungsplanentwurf "Asbach - Gebücksfeldchen" der Stadt Wirges

ng vom .1987 P. IX

Berichterstatter:

OAR Kaltenhäuser

Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt

vom

987

IX

An

ntrac:

Der Stadtrat möge beschließen:

vom

87

IX

Die Stadt Montabaur erhebt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Asbach- Gebücksfeldchen" der Stadt Wirges gegen den Bebauungsplan Bedenken.

Begründung:

Auf dem Gelände des Hüter SB Verbrauchermarktes in Wirges soll ein groß­flächiger Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden. Die planungsrechtli.chen

987

IX

Voraussetzungen hierfür möchte die Stadt Wirges durch den Bebauungsplan "Asbach-Gebücksfeldchen" schaffen.

Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Stadt Montabaur wird in ihrer Funktion als Mittel Zentrum in

ihrer Planungshoheit nachteilig berührt; aus diesen Gründen ist es geboten im Bebauungsplanverfahren Bedenken zu erheben.

vom

)87

IX

Der Bebauungsplan sieht u. a. die Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Verbrauchermarkt vor. Als Maß der baulichen Nutzung weist der Planentwurf eine3-geschossige Bauweise mit einer max. zulässigen Grund­fläche von 2o.ooo nF aus.

Der Bebauungsplan berücksichtigt nicht die Ziele der Raumordnung und Landes­planung, die nach der Verwaltungsvorschrift vom 1.2.1986 (Min.Bl. 1986,

S. 117) die Ansiedlung derartiger großflächiger Einzelhandelsbetriebe nur in einem Mittel Zentrum gestatten.

Die Stadt Montabaur als ein im regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenes Mittelzentrum hat in den letzten Jahren mit erheblicher Unterstützung des Bundes und des Landes aus Städtebauförderungsmitteln eine Stadterneuerung durchgeführt. Ziel dieser Stadterneuerung war es und ist es auch weiterhin, durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtkern die für ein Mittel Zentrum notwendige infrastrukturelle Ausstattung zu verbessern.

- 2 -