Akte 
Sitzung 26. März 1987
Entstehung
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Punkt 6: Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnahme der Stadt Montabaur zu dem Bebauungsplan "Asbach-Gebücksfeldchen" in der Stadt Wirges sowie zum Bauvorbescheid der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises für das Bauvorhaben Abbruch/Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Verbrauchermarktes Hüter

- Vorlage Nr. 243 -

- Anlagen -

Ergänzend zu den zur Sitzung vorgelegten Unterlagen

a) Beschlußvorlage Nr. 243

b) Kopie des Schreibens von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken an Bürgermeister Schumann, Wirges, vom 18.03.1987

c) Kopie des Schreibens des Regierungspräsidenten vom 16.03.1987

d) Kopie des Schreibens der Kreisverwaltung Montabaur vom 20.03.1987

e) Kopie des Bauvorbescheides der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an die KDG-Baugesellschaft mbH und Co., Hamburg, vom 20.03.1987

(diese Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt) erstattet Bürgermeister Dr. Possel-Dölken folgenden Bericht:

Die Verwaltung habe inzwischen den in der Aufstellung befindlichen Bebauungs­planentwurf "Asbach-Gebücksfeldchen" der Stadt Wirges eingesehen und dabei einige Punkte festgestellt, die Veranlassung geben, Bedenken anzumelden.

Zur Fristwahrung sei daraufhin an die Stadt Wirges am 18.03.1987 ein Schreiben ergangen, in dem die aus der Sicht der Stadt Montabaur bestehenden Bedenken vorgetragen wurden. Ziel der heutigen Diskussion sollte es u. a. sein, in Ergänzung zu den Ausschußvorberatungen nun durch Ratsbeschluß zu erklären, ob sich der Stadtrat den im Schreiben vom 18.03.1987 dargelegten Auffassungen anschließe bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen gewünscht werden. Im zweiten Teil dieses TOP sollte alsdann die Diskussion über das Bauvorhaben Hüter geführt werden. Zur Klarstellung und Erwiderung vieler fehldeutiger Aussagen zeigt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken in chronologischer Reihenfolge den bisherigen Geschehensablauf auf.

Er verweist darauf, daß erstmals im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Stadtratsitzung über bestehende Planungsabsichten zum Um- und Erweiterungsbau des Hütermarktes in Wirges berichtet wurde, nähere Hintergrundinformationen jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht Vorlagen. Mit Schreiben vom 26.02.1987 an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und vom 27.02.1987 an den Regie­rungspräsidenten in Koblenz habe er - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - Bedenken gegen die bekanntgewordenen Bauabsichten angemeldet unter dem Gesichts­punkt, daß die Mittelzentrumsfunktion der Stadt Montabaur hierdurch negativ berührt würde. Aufgrund dieser Schreiben habe auf Einladung der Bezirksregierung eine Ortsbesichtigung stattgefunden, um die rechtliche Situation vor Ort zu überprüfen. In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 10.03.1987 sei alsdann der Sachverhalt erneut aufge­griffen und zum Gegenstand einer ausgiebigen Diskussion gemacht worden. Das Ergebnis dieser Ausschußberatungen sei Grundlage gewesen für das Schreiben vom 18.03.1987 an die Stadt Wirges. Bestärkt worden sei die Stadt Montabaur in ihrer Haltung durch das Schreiben des Regierungspräsidenten vom 16.03.1987, in dem erklärt wurde, daß der geplante Neubau bzw. die Erweiterung des Verbrau­chermarktes Hüter in Wirges derzeit nicht genehmigungsfähig sei. (Es folgt die auszugsweise Verlesung des vorgenannten Schreibens - Anlage zur Nieder­schrift). Nachfolgend habe die Verwaltung ein Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit Datum vom 20.03.1987 erhalten, aus dem hervorgeht, daß die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde dem Bauvorhaben zustimme, sofern nur eine geringfügige Erweiterung der Geschoßflächen erfolge. Diese Aussage hielt die Verwaltung für nicht hinreichend konkretisiert. Er habe darufhin die Kreisverwaltung aufgesucht, die Bauunterlagen eingesehen und bei dieser Gelegenheit eine Kopie des Bauvorbescheides vom 20.03.1987 erhalten (es folgt die auszugsweise Verlesung des Bauvorbescheides, insbesondere der nach Auffasung der Verwaltung zu Bedenken Anlaß gebenden Nebenbestimmungen). Hauptsächlich die Nebenbestimmungen zu Ziffer 1 und 2 im Bauvorbescheid vom 20.03.1987

ng vom 1987 P. IX

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