- 8 -
1. K 126 - Elgendorf-Eschelbach:
Aufbringen einer neuen Feindecke.
Baulänge ca. 1 500 m; Ausbaubreite 5,50 m.
8 200 x 18,-- DM = 147 600,-- DM
2. K 150 - von der von-Bodelschwinqh-Str. bis Wall Straße:
Aufbringen einer neuen Feindecke.
Baulänge 800 m; Ausbaubreite 6,50 m.
5 200 x 27,50 DM =
3. K 151 - von der K 150 bis L 312:
Aufbringen einer neuen Feindecke:
Baulänge 600 m; Ausbaubreite 6,00 m
3 600 x 17,50 DM
Gesamterstattung:
143 000,-- DM
ng vom .1987 P. IX
63 000,-- DM
353 600,-- DM
vom
987
IX
Durch die Bereitschaft der Stadt Montabaur, nach Abstufung der K 150 die Baulast für den Ausbau der Straße zu übernehmen, werden dem Westerwaldkreis eigene Aufwendungen von ca. 350 000,-- DM erspart. Auf diesen Umstand muß besonders hingewiesen werden.
b) Der Rat stimmt der Aufstufung der "Pappelallee" in eine Landesstraße und der Übernahme in die Straßenbaulastträgerschaft des Landes zu.
von_bis_Länge m
Aufstufung der "Pappelallee" Einmündungsbereich in Einmündungsbereich 650
zu einer Landesstraße die L 326 (Montabaur - in L 313 (Montabaur-
Holler) Gelbachtal)
Punkt 5: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Hemchen" (Aufhebung der Textfestsetzung zur Dacheindeckung) hier: Satzungsbeschluß gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO - Vorlage Nr. 242 -
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung, welche zum Inhalt hat
"Die Textfestsetzung: Das Dacheindeckungsmaterial muß anthrazit/ grau oder dunkelbraun getönt sein wird ersatzlos aufgehoben."
als Satzung gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben die Ratsmitglieder Hans-Josef Manns (CDU) und Werner Diel (FWG) wegen Sonderinteresse gern. §
22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.
vom
87
IX
vom
)87
IX
vom
)87
IX
- 9 -

