Akte 
Sitzung 25. Februar 1987
Entstehung
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den Pflanzfeldern für Bäume erster Ordnung Laub- bzw. Nadelholz gepflanzt wird.

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen Antrag von Ratsmitqlied Schweizer (FWG)

Antrag auf Vertagung der Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates. Die FWG-Fraktion wird bis zu diesem Zeitpunkt eine Alternativplanung vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Nachdem die beiden vorgenannten Anträge keine Mehrheit gefunden haben, stellt der Vorsitzende den im Auftrag der Verwaltung erstellten Pflanzplan (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) sowie die Beschlußvorlage Nr. 237 zur Abstimmung.

Es ergeht folgender Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Saubitz- Wurstwiese" einschließlich des beigegebenen Pflanzplanes in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat, und beschließt die BebauungsplanänderungZ-erweiterung als Satzung gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Diel (FWG) wegen Sonder­interesse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

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Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die Evangelische Kirchengemeinde Montabaur zur Anschaffung einer elektronischen Orgel

- Gemeinsamer Antrag von SPD- und FWG-Fraktion - Anlage Nr. 2

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informiert die Mitglieder des Rates über den Verlauf der Diskussion sowie die getroffene Mehrheitsentscheidung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.02.1987. Eine Zusammen­fassung dieser Aussagen enthält der von der Verwaltung erstellte Sachstands- bericht vom 17.02.1987, der als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beigefügt ist.

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Nachdem die Verwaltung inzwischen einen Deckungsvorschlag ausfindig gemacht habe, der es erlaube, einen Teilbetrag von 3.000,-- DM im Haushalt 1987 als Zuschuß an die Evangelische Kirchengemeinde auszuzahlen, unterbreitet der Vorsitzende den Vorschlag, der Auszahlung dieser Zuschußmittel zuzustimmen. Die Gewährung des restlichen Zuschusses von voraussichtlich ca. 1.500,-- DM könne frühestens nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 1987 erfolgen.

Ein entsprechender Vorschlag sei der Evangelischen Kirchengemeinde unterbreitet worden. Diese habe sich bereit und in der Lage erklärt, die verbleibende Differenz des Zuschußbetrages vorzufinanzieren.

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, es sei zwar der Evangelischen Kirchen­gemeinde Montabaur anzulasten, daß diese den Zuschußantrag verspätet vorgelegt habe, dennoch befürworte er den Vorschlag der Verwaltung in der vom Vor­sitzenden zuvor erläuterten Form nicht.

In der Vergangenheit sei des öfteren (nach seinen eigenen Feststellungen in den letzten zwei Jahren mindestens dreimal) in ähnlich gelagerten Fällen die Auszahlung der Zuschußbeträge noch im laufenden Haushalt erfolgt. In diesen Fällen seien die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt worden. Unter-

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