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Entsprechende Eingaben lägen der Kreisverwaltung und auch der Staatskanzlei vor, um eine landesplanerische Zustimmung für dieses Vorhaben zu erhalten.
Diese Bestrebungen tangierten unmittelbar die Interessen der Stadt Montabaur als Mittel Zentrum. Die Stadt Wirges gehöre noch zum Bereich des Mittel Zentrums, und es ergebe sich hieraus das Erfordernis, die Stadt Montabaur an dem förmlichen Planverfahren zu beteiligen. Nach seinen Informationen - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - versuchten die Antragsteller derzeit, eine Genehmigung für dieses Vorhaben gemäß § 34 BBauG zu erhalten. Er halte aus rechtlichen Gründen die Erteilung einer solchen Genehmigung für nicht statthaft.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Verhandlungen mit der Kreisverwaltung bezüglich der angestrebten Betriebserweiterung des Möbelhauses Hermes und der damit verbundenen Forderungen der Planungsbehörde verwiesen.
Der Vorsitzende gibt darüber hinaus zur Kenntnis, die Verwaltung werde sich an die zuständigen Behörden wenden und Informationen über die Sach- und Rechtslage anfordern.
Weiterhin strebe man eine Beteiligung an dem förmlichen Verfahren an, um zu verhindern, daß unter Außerachtlassung von Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung für das Mittelzentrum Montabaur und Umgebung ein Großmarkt ohne formelles Bebauungsplanverfahren genehmigt wird.
Es wird zugesagt, sobald zu vorstehendem Sachverhalt neue Erkenntnisse vorliegen, hierüber zu berichten.
5430 Montabaur, 12. März 198^
Vorsitzender
Schriftführer
Ratsmitglied Fryemel
Ratsmitglied Diehl
cL
RatsmitqAiad Schweizer
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