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§ 2
"9 vom .1987 P. IX
*
§ 4 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und 3 werden aufgehoben und durch folgende Regelung ersetzt:
1. Der Westerwaldkreis übernimmt die Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Umkleideräume und die dazu gehörenden Nebenräume in der Dreifachsporthalle für die Außensportanlagen.
2. Sollten Investitionskosten anfallen, die über die laufende Pflege und Unterhaltung hinausgehen (z. B. Generalsanierung, Erweiterung der Anlage o. ä.), ist zwischen Westerwaldkreis, Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
t*ng vom .1987 P. IX
!g vom 1987 . IX
vom
987
IX
vom
§ 3
Dieser Vertrag tritt rückwirkend ab ol. Januar 1987 in Kraft. Er gilt auf unbestimmte Zeit.
vom
987
IX
5430 Montabaur,
< vom '187
Für den Westerwaldkreis Für die Verbandsgemeinde Für die Stadt Montabaur
Montabaur
In Vertretung:
( Weinert) Landrat
( Reusch )
1. Beigeordneter
(Dr. Possel-Dclken) Bürgermeister

