Akte 
Sitzung 29. Januar 1987
Entstehung
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§ 2

"9 vom .1987 P. IX

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§ 4 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und 3 werden aufgehoben und durch folgende Regelung ersetzt:

1. Der Westerwaldkreis übernimmt die Betriebs- und Unter­haltungskosten für die Umkleideräume und die dazu ge­hörenden Nebenräume in der Dreifachsporthalle für die Außensportanlagen.

2. Sollten Investitionskosten anfallen, die über die lau­fende Pflege und Unterhaltung hinausgehen (z. B. Gene­ralsanierung, Erweiterung der Anlage o. ä.), ist zwi­schen Westerwaldkreis, Verbandsgemeinde und Stadt Mon­tabaur eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

t*ng vom .1987 P. IX

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vom

987

IX

vom

§ 3

Dieser Vertrag tritt rückwirkend ab ol. Januar 1987 in Kraft. Er gilt auf unbestimmte Zeit.

vom

987

IX

5430 Montabaur,

< vom '187

Für den Westerwaldkreis Für die Verbandsgemeinde Für die Stadt Montabaur

Montabaur

In Vertretung:

( Weinert) Landrat

( Reusch )

1. Beigeordneter

(Dr. Possel-Dclken) Bürgermeister