Anlage Nr. 2
VERTRAG
Anlage 1
zwischen Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
dem Westerwaldkreis
vertreten durch Herrn Landrat Weinert
und
der Verbandsgemeinde Montabaur
vertreten durch Herrn 1. Beigeordneten Reusch
und
der Stadt Montabaur
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken
zur Änderung des Vertrages vom 19.11.1985 / 17.03.1986 hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von schulischen Einrichtungen in Montabaur - ursprünglich als Schulzentrum vorgesehen -.
ig vom 1987 IX
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§ 1
§ 3 Abs. 4, 5 und 6 des o.g. Vertrages werden aufgehoben und
durch folgende Regelung ersetzt:
1. Die laufende Pflege und Unterhaltung des Tennenspielfeldes und der dazu gehörenden Anlagen obliegt der Stadt Montabaur.
2. Sollten Investitionskosten notwendig werden, die über die laufende Pflege und Unterhaltung hinausgehen (z.B. Generalsanierung der Sportplatzdecke, Erweiterung der Anlage o.ä.) ist zwischen Westerwaldkreis, Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
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