Akte 
Sitzung 29. Januar 1987
Entstehung
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Anlage Nr. 2

VERTRAG

Anlage 1

zwischen Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

dem Westerwaldkreis

vertreten durch Herrn Landrat Weinert

und

der Verbandsgemeinde Montabaur

vertreten durch Herrn 1. Beigeordneten Reusch

und

der Stadt Montabaur

vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken

zur Änderung des Vertrages vom 19.11.1985 / 17.03.1986 hin­sichtlich der gemeinsamen Nutzung von schulischen Einrich­tungen in Montabaur - ursprünglich als Schulzentrum vorge­sehen -.

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§ 1

§ 3 Abs. 4, 5 und 6 des o.g. Vertrages werden aufgehoben und

durch folgende Regelung ersetzt:

1. Die laufende Pflege und Unterhaltung des Tennenspiel­feldes und der dazu gehörenden Anlagen obliegt der Stadt Montabaur.

2. Sollten Investitionskosten notwendig werden, die über die laufende Pflege und Unterhaltung hinausgehen (z.B. Generalsanierung der Sportplatzdecke, Erweiterung der Anlage o.ä.) ist zwischen Westerwaldkreis, Verbandsge­meinde und Stadt Montabaur eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

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