26 -
Punkt 6: Beratung und Beschlußfassung über die Änderungen des Bebauungsplanes "Lindchen"
- Vorlage Nr. 232 -
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Der Bebauungsplan "Lindchen" wird für die Flurstücke Nr. 2093/6 (Elgendorfer Straße 51) und 2101/8 (Ruhrstraße 2 - 6) - Flur 8 - hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche geändert. Die überbaubaren Flächen werden im nördlichen Bereich der Grundstücke bis auf 9 m an die Elgendorfer Straße bzw.
die Straße "Grubenfeld" herangeführt; im westlichen Bereich des Grundstückes 2101/8 beträgt die Abstandsfläche zur Ruhrstraße 12 m.
2. Durch diese Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümern der von
der Änderung betroffenen und benachbarten Grundstücke sowie den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Punkt 7: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Saubitz-Wurstwiese";
hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO - Vorlage Nr. 233 -
Im Rahmen der Diskussion über den gern. Vorlage Nr. 233 unterbreiteten Beschlußvorschlag wird die Frage aufgeworfen, welche Aussagen der Pflanzplan, der der PlanänderungZ-erweiterung beigegeben wird, enthält. Diese Frage kann von der Verwaltung in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden. Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, er halte es in jedem Fall für geboten, konkrete Festsetzungen im Pflanzplan zu treffen, um eine ordnungsgemäße Begrünung durch den Eigentümer des angrenzenden Gewerbebetriebes sicherzustellen. Die geäußerten Bedenken werden von einigen weiteren Ratsmitgliedern geteilt. Der Vorsitzende unterbreitet daraufhin den Vorschlag, die Entscheidung zu diesem TOP zu vertagen und bis zur nächsten Stadtratsitzung einen detail- lierten Pflanzplan ergänzend zu der Vorlage Nr. 233 vorzulegen. Eine nochmalige Erörterung der Angelegenheit im Bauausschuß ist nach Auffassung von Bürgernd meister Dr. Possel-Dölken jedoch nicht erforderlich. Die Mitglieder des Stadtrates schließen sich dieser Auffassung an und befürworten die Vertagung der Angelegenheit bis zur nächsten Stadtratsitzung.
ig vom .1987 IX
ngvom .1987 P. IX
g vom 1987 . !X
vom
87
IX
om
7
X
vom
87
IX
vom
87
IX
Punkt 8: Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Hinausschiebung
des Beginns der Sperrzeit für das Tanzlokal "Schloßkeller", Kirchstraße 52/ Kolpingstraße, Montabaur, durch den Inhaber, Herrn Gerhard Roßbach Vorlage Nr. 234
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, er schließe sich dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag gern. Vorlage Nr. 234 an. Da der Name des Antragstellers auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wurde, nehme er Gelegenheit, in öffentlicher Sitzung über Vorkommnisse in den von Herrn Roßbach betriebenen Gaststätten zu berichten, die von der SPD-Fraktion keinesfalls toleriert würden. Es handele sich dabei um die Diskriminierung von Ausländern und Schwarzen, die er selbst bereits wahrgenommen habe bzw. über die ihm Dritte berichteten.
Die SPD-Fraktion halte dies für einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Obwohl er in Kenntnis der Rechtslage darüber informiert sei, daß einem Wirt keine Vorschriften gemacht werden könnten, welchen Personen er Eintritt in die Gaststätte gewährt, möchte er die heutige Diskussion zum Anlaß nehmen, dies als ein zu verurteilendes Verhalten darzustellen. An die Verwaltung richtet Ratsmitglied Widner (SPD) die Bitte, sich mit der
- 27 -

