Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Textfestsetzungen und Begründung ln der Form zu, wie er dem Rat ln der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und vom Planungsbüro Dr. Schirrmacher mit Datum vom 26.01.1987 erstellt wurde. Der Rat beschließt die Offenlage dieser Unterlagen gern.
§ 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Punkt
_ Beratung und Beschlußfassung über die Entlastung des Bürgermeisters
und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 1985 - Vorlage Nr. 228 -
Zu Beginn dieses TOP erklären sich Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie der I. Beigeordnete Dr. Hütte befangen Im Sinne des § 22 Abs. 1 GemO. Diese verlassen daraufhin den Sitzungstisch. Den Vorsitz übernimmt der II. Beigeordnete Trumm (SPD). Dieser erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses König (CDU) das Wort zur Berichterstattung über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuß vollzogenen Überprüfung zur Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte Im Haushaltsjahr 1985.
Ratsmitglied König erklärt, der Rechnungsprüfungsausschuß der Stadt habe ln mehreren Sitzungen Ende des vergangenen Jahres die Kassen- und Rechnungsbelege bei der Verwaltung eingesehen und überprüft. Diese Überprüfung habe grundsätzlich zu keinen Beanstandungen Anlaß gegeben. Allerdings seien einige Punkte aufgezeigt worden, um deren Beachtung der Ausschuß für die Zukunft bittet. Hierbei handele es sich um:
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1. Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln für das Altenheim
(Es würden vielfach einzelne Reinigungsmittel beschafft. Dies sollte künftig zusammengefaßt werden, um durch Bestellungen größeren Umfanges Kostenersparnisse zu erzielen.)
2. Langwierige Bearbeitung für die Entschädigungszahlungen an Aushilfskräfte Im Altenheim
(Es habe sich gezeigt, daß die Entschädlgungslelstungen an Aushilfskräfte des Altenheimes oftmals erst mit sehr großen zeitlichen Verzögerungen ausgezahlt würden. Die Verwaltung soll hier für eine kürzere Bearbeitungszeit Sorge tragen.)
3. Stromkosten für den Wolfsturm
(Die Strombezugskosten für den Wolfsturm erwiesen sich als sehr hoch. Es solle daher Ins Auge gefaßt werden, ggf. die Benutzer des Wolfsturmes zur anteilmäßigen Kostenerstattung heranzuziehen.)
4. Einsatz von Streusalz
(Der Ausschuß habe festgestellt, daß nach wie vor sehr viel Salz zum Einsatz gelange. Es wird erneut die Anregung ausgesprochen, den Einsatz von Streusalz auf das unumgängliche Maß zu beschränken und darüber hinaus ggf. Flüssigsalz einzusetzen, da dieses weniger schädlich sei als Streusalz.)
5. Kostenantel 1 für die Oberflächenentwässerung Im Baugebiet "Hemchen"
(Der Ausschuß habe die Frage aufgeworfen, ob der der Stadt ln Rechnung gestellte Kostenantel 1 für die Oberflächenentwässerung Im Baugebiet "Hemchen" gerechtfertigt Ist. Der Bürgermeister habe zu den aufgeworfenen Fragen bereits Stellung bezogen. Es stehe jedoch noch die endgültige Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung aus.
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