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Sitzung Vorgelegen haben und durch das Planungsbüro Dr. Schirrmacher mit Datum vom 26.01.1987 erstellt wurden. Der Rat beschließt die Offenlage dieser Unterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnisse:
zu Planabschnitt A: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, zu Planabschnitt B: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, zu Planabschnitt C: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.
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Punkt 3: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Altstadt I - Erweiterung"
- Vorlage Nr. 231 -
Zu Beginn dieses TOP erklären sich die Ratsmitglieder H. Schneider (CDU) und F. Schwind (CDU) befangen im Sinne des § 22 Abs. 1 GemO und nehmen in dem für Zuhörer bestimmten Raum Platz.
Bezugnehmend auf die Beschlußvorlage Nr. 231 ergehen folgende Entscheidungen:
1. Der Rat nimmt Kenntnis von den durch das Landesamt für Denkmalpflege, Mainz, vorgebrachten Anregungen und beschließt, diese zurückzuweisen.
(Ratsmitglied Stendebach (SPD) hat mit Blick auf den Inhalt der _ amt für Denkmalpflege ausgesprochenen Anregung an der vorstehenden und Beschlußfassung gleichfalls wegen Sonderinteresse nicht teil ge
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen.
vom Landes- Beratung genommen.)
Bevor die Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" ergeht, informiert der Planer, Dr. Schirrmacher, die Mitglieder des
Rates nochmals über die bisherigen Beratungen und Entscheidungen, die Einfluß nahmen auf die Gestaltung des in der heutigen Sitzung vorgestellten Planes. Seinen Ausführungen ist zu entnehmen, daß für den gesamten Bebauungsplanbereich eine Bebaubarkeit ausgewiesen werden sollte. Mit Blick auf die angrenzende Bebauung werde die Geschossigkeit abgestuft und insgesamt festgelegt. Nach den Worten von Dr. Schirrmacher sei es zwar nicht auszuschließen, daß ein Investor, der die Bebauung dieses Planbereiches beabsichtige, abweichende Vorstellungen hinsichtlich der Bebaubarkeit äußere. Dennoch sollten entsprechend dem vorliegenden Entwurf die Geschoßflächen verbindlich vorgeschrieben werden, um die Verhandlungsposition und damit zugleich auch die Möglichkeit der Stadt auf eine harmonische Einbindung des noch zu errichtenden Baukörpers hinzuwirken, zu erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollte es auch durchaus möglich sein, vor der Realisierung dieses Objektes den Plan in einigen Details im Rahmen eines Änderungsverfahrens umzugestalten. Als weiteres Planungsziel erklärt Dr. Schirrmacher die Integration von Wohnraum in den Geschäftshaustrakt.
Der Plan sehe vor, daß mindestens 25 % der bebauten Fläche der Wohnbebauung dienen sollten.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die vorstehenden Informationen zustimmend zur Kenntnis und treffen bezugnehmend auf die Beschlußvorlage Nr. 231 noch folgende Entscheidungen:
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan dergestalt zu ändern, daß gemäß der vorgelegten Skizze eine unterschiedliche Geschossigkeit festgesetzt wird.
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