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Die Bedenken/Anregungen werden berücksichtigt. Der Bebauungsplan wird insoweit abgeändert, als der derzeit vorhandene Baubestand (Garagengebäude) in den Plan aufgenommen und für diesen Bereich eine eingeschossige Bauweise festgelegt wird.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen.
1.5 Bedenken von Herrn Helmut Ramroth, Hospital Straße 1:
Die Bedenken werden zurückgewiesen. Es verbleibt bei der im Bebauungsplan festgesetzten Ausweisung eines besonderen Wohngebietes (WB).
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen.
2. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Anhörverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen und faßt die Beschlüsse gern, nachstehenden Beschlußvorschlägen:
2.1 Kevag, Koblenz:
Die Anregung wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen.
2.2 Landesamt für Denkmalpflege, Mainz:
Ratsmitglied Schweizer (FWG) richtet an Dr. Schirrmacher die Frage, ob er sich der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege, Mainz, die gesamte Kirchstraße in den Planbereich einzubeziehen, anschließe.
Dr. Schirrmacher erklärt, grundsätzlich sei es zu befürworten, wenn für beide Häuserzeilen der Kirchstraße die selben bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Geltung hätten. Auch die weitergehende Anregung, eine Ausdehnung auf den Bereich bis zur Elisabethenstraße, Vorderer und Hinterer Rebstock vorzunehmen, unterstütze er dem Grunde nach.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, für die angesprochenen außerhalb des Bebauungsplanbereiches "Altstadt III" liegenden Straßenzüge würden bereits weitgehend Bebauungspläne existieren, die den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz sichern und gravierende Veränderungen ausschließen. Eine Ausweitung des Planbereiches in der vorgenannten Form sei in der Praxis nicht ratsam, da dies für eine Vielzahl der Ratsmitglieder der Ausschluß vom Verfahren wegen Befangenheit bedeuten würde. Er plädiert daher für eine Zurückweisung der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege hinsichtlich der Ausweitung des Planbereiches und stellt Ziffer
2.2 b) der Beschlußvorlage Nr. 230 zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluß:
Mit Ausnahme der Anregung zur Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung der Fenster/Schaufenster werden die Anregungen nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.
3. Ergänzend zu den unter 1 und 2 beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes wird der Bebauungsplanentwurf in der Weise geändert, daß die planungsrechtlichen Festsetzungen neu gefaßt werden.
4. Getrennt nach den Planungsabschnitten A, B und C trifft der Rat folgende Entscheidung:
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Textfestsetzungen und Begründung in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen
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