13 -
Zur Erläuterung der vorstehenden Entscheidungen wird vom Planer Dr. Schirrmacher angemerkt, daß die von Frau Henn-Rörig beabsichtigte Bebauung den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zuwider laufe, da der geplante Anbau im hinteren Grundstücksbereich errichtet werden solle.
1.3 Bedenken/Anregungen von Herrn Eugen Ni lies, Obere Plötzgasse 18:
Die Bedenken/Anregungen werden teilweise berücksichtigt. Durch Änderung der überbaubaren Fläche wird eine Vergrößerung des bestehenden Wohnhauses um 1 m in der Tiefe zugelassen. Das im rückwärtigen Teil des Grundstük- kes Obere Plötzgasse 18 gelegene Schuppengebäude befindet sich an einem Ählchen, das die Färberbachstraße mit der Unteren Plötzgasse verbindet.
Die baulichen Verhältnisse in diesem Bereich sind bereits außerordentlich beengt. Hier besteht die Gefahr, daß durch eine noch weitergehende Überbauung neue städtebauliche Mißstände geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen.
1.4 Bedenken/Anregungen von Herrn Günter Höhn, Kirchstraße 18 - 20:
^ Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, mit Rücksicht auf die Geschäftsinteres
sen des dort ansässigen Hotelbetriebes sollten die vorhandenen Garagen ^ erhalten werden. Ratsmitglied Schweizer (FWG) unterstützt diese Anregung.
Der planende Architekt Dr. Schirrmacher erwidert, die derzeit vorhandenen Garagen wirkten sich städtebaulich störend aus. Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, daß durch den Bebauungsplan nicht der Abriß der vorhandenen Garagen gefordert werde. Die bebauungsplanmäßigen Festsetzungen kämen lediglich zum Tragen bei beabsichtigter Änderung an der vorhandenen Bausubstanz. Für diesen Fall werde die Möglichkeit einer zweigeschossigen Bauweise bei Anlegung von fünf Garagen im Untergeschoß eingeräumt.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, der erstellte Bebauungsplanentwurf berücksichtige nach seiner Auffassung nicht die topografischen Gegebenheiten, d. h. er hält mit Blick auf die vorhandene Anlage die Platzgestaltung in der aufgezeigten Form nicht für möglich. Zudem erachte er ^ es auch nicht als zweckmäßig. Ratsmitglied Lorenz (FWG) stellt den Antrag,
* die bebauungsplanmäßigen Festsetzungen für den angesprochenen Bereich
der vorhandenen Bebauung (eingeschossiger Garagenbau) anzupassen und w darüber hinaus Herrn Höhn aufzugeben, die Garagenanlage städtebaulich
besser zu gestalten.
Als Alternative hierzu beantragt Ratsmitglied Schweizer (FWG), dem Planer Dr. Schirrmacher aufzugeben, einen Entwurf zu erarbeiten, der eine städtebaulich bessere Lösung aufzeigt, insgesamt jedoch sicherstellt, daß die zur Zeit vorhandene Anzahl an Stellplätzen erhalten bleibt. Der Vorsitzende richtet an Ing. Dr. Schirrmacher die Frage, inwieweit die beiden vorgenannten Anträge in die Planung mit einbezogen werden könnten. Dr. Schirrmacher erklärt, für den Fall, daß die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes befürwortet werde, halte er es für geboten, eine eingeschossige Bauweise festzuschreiben, da ansonsten die bauliche Dichte im angesprochenen Planbereich zu groß werde. Städtebaulich günstigere Lösungen, die dennoch den Erhalt der vorhandenen Stellplätze sichern, hält Dr. Schirrmacher im übrigen auch für möglich.
Als weitergehenden Antrag stellt Bürgermeister Dr. Possei-Dölken den Vorschlag von Ratsmitglied Lorenz (FWG) zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluß:
ig vom 1987 IX
ng vom .1987t P. IX!
g vom 1987 . IX
vom
87
IX
'Om
i7
:x
vom
187
IX
14 -

