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Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" - Vorlage Nr. 33 -
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:
Der im Bereich der Flurstücke 5235, 5229/1, 5228/3, 6064/1 und 5227/2 vorgesehene, in nördliche Richtung weisende Wendehammer wird in südliche Richtung im Bereich der Flurstücke 5228/3, 6064/1 und 5227/2 verlegt.
Die überbaubare Fläche wird dieser Planänderung angepaßt.
2. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet nur unwesentlich auswirkt.
3. Der Rat stimmt der Planänderung einschließlich Begründung in der vorgelegten Form zu und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen.
Punkt 7: Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe" - Vorlage Nr. 34 -
Ratsmitglied Benner (SPD) stellt den Antrag, den bereits vorhandenen Parkstreifen durchzuziehen vom Gebäude Saarstraße Nr. 1 (Flurstück 410/19) bis zum vorhandenen Spielplatz (Flurstück 409/2).
Dem stimmt der Stadtrat zu.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.
An der Beratung und Beschlußfassung nimmt Ratsmitglied Vetter (SPD) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Bebauungsplan wird im Bereich der Flurstücke 410/20, 406/85 und 406/14 wie folgt geändert:
a) Für das Flurstück 410/20:
- Gegenüber der ursprünglichen 7-geschossigen Bauweise wird die Geschossigkeit auf 4 reduziert, wobei das 4. Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist.
- Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 (bisher 0,3), die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,1 (bisher 1,0) geändert.
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