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Der Stadtrat bittet die Züblin AG, die Planungen und die Projektstudie auf dieser Basis voranzutreiben und der Stadt zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung.
Punkt 4: Erweiterung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße"
- Vorlage Nr. 31 -
(Anlage Nr. 3 zur Niederschrift)
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß sich die Grundstücke im Planbereich nicht wie dargestellt im Eigentum der Stadt, sondern im Privateigentum befinden.
Der Stadtrat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
"Koblenzer Straße" wie in der beigefugten Skizze (Anlage Nr. 3 zur Niederschrift)
dargestellt, zu erweitern.
S
^ Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen.
Ratsmitglied Helga Schneider (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Punkt 5: Erweiterung des Bebauungsplanes "Lindchen" - Vorlage Nr. 32 -
Ratsmitglied Bartholome (SPD) regt an, die Gefahrenpunkte bei dem Übergang von Radwegen auf die Straße zu entschärfen. Bau-Ing. Wolf sagt eine Überprüfung der Bordsteinabsenkungen zu.
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Bebauungsplan "Lindchen" wird im Bereich Elgendorfer Straße/Straße "Am Grubenfeld"/Ruhrstraße/Flurstück Nr. 2101/8 erweitert mit folgendem planerischen Festsetzungen.
a) Darstellung des 2,50 m breiten Rad- und Fußweges entlang der Elgendorfer Straße/Straße "Am Grubenfeld".
b) Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche des Grundstückes
2101 / 8 .
c) Der Bebauungsplan "Horresser Berg" wird für den Erweiterungsbereich aufgehoben.
2. Die BebauungsplanerweiterungZ-änderung wird nach § 13 Abs. 1 BauGB vereinfacht durchgeführt, da die Ergänzung/Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen.
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