Akte 
Sitzung 30. November 1989
Entstehung
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- Die überbaubaren Grundstücksflächen werden neu festgesetzt entspre­chend der vorgesehenen aufgegllederten Bebauung.

- Im Nordwesten und Südwesten des Grundstückes wird eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen.

- Die Traufhöhe wird auf 9,10 m festgelegt.

2. Der Rat stimmt der dieser Beschlußvorlage beigegebenen Änderungsplanung einschließlich Begründung zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt eingesehen werden kann. Die Verwaltung erhält gleichzeitig den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Der vorhergehende gefaßte Beschluß zur Durchziehung der Parkstreifen vom Gebäude Haus Nr. 1 bis zum Spielplatz wird in die Planung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen.

Ratsmitglied Vetter (SPD) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

Punkt 8: Ausweisung von "Frauenparkplatzen" in der Tiefgarage am Konrad- Adenauer-Platz - Antrag der SPD-Fraktion -

I. Beigeordneter Dr. Hütte spricht sich gegen den Antrag auf Ausweisung von Frauenparkplatzen aus, da man zum einen dem Auto nicht ansehe, ob ein Mann oder eine Frau das Auto fährt und in den Abendstunden in der Nähe der Aufgänge die Parkplätze schon besetzt seien.

Ratsmitglied Schwarz (SPD) erläutert nochmals den Sinn und Zweck des Antrages.

Ratsmitglied Diehl (CDU) stellt den Antrag, anstatt der Ausweisung von Frauenparkplätzen die Tiefgarage länger auszuleuchten.

Nach der Sachdiskussion stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Antrag auf Ausweisung von Frauenparkplätzen mit Hinweis auf Dauerparkmöglichkeiten in Stadtplänen und bereits aufgestellten Hinweistafeln zur Abstimmung.

Der Stadtrat beschließt:

1. In der Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz werden in der Nähe des Aufganges zum Konrad-Adenauer-Platz Parkplätze als "Frauenparkplätze" gekennzeichnet.

2. In künftig erscheinenden Stadtplänen und den bereits aufgestellten Hinweistafeln werden die Parkflächen, die zum Dauerparken geeignet sind, entsprechend gekennzeichnet.

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