Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Montabaur
vom 07^09.1989
Aufgrund des § 37 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), hat der Stadtrat am 07.09.1989 folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt: Allgemeines
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§ 1 Einberufung zu den Sitzungen § 2 Form und Frist der Einladung § 3 Tagesordnung
§ 4 Bekanntmachung der Sitzungen § 5 Öffentlichkeit der Sitzungen § 6 Teilnahme weiterer Personen an den Sitzungen
§ 7 Schweigepflicht und Treuepflicht § 8 Beschlußfähigkeit
§ 9 Ausschluß von der Beratung und Entscheidung
§ lo Fraktionen §. 11 Ältestenrat
2. Abschnitt: Der Vorsitzende und seine Befugnisse
§12 Vorsitz im Rat § 13 Ordnungsbefugnisse §.14 Ausübung des Hausrechts
3. Abschnitt : Anträge und Anfragen
§ 15 Allgemeines § 16 Sachanträge
§17 Anträge zur Tagesordnung, Dringlichkeitsanträge § 18 Anderungs-, Ergänzungs- und Oberweisungsanträge § 19 Anträge zur Geschäftsordnung § 2o Anfragen
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4. Abschnitt: Durchführung der Sitzung
' § 21 Eröffnung und Ablauf der Sitzung
§ 22 Redeordnung § 23 Beschlußfassung §. 24 Reihenfolge der Abstimmung §25 Mahlen
§ 26 Niederschrift \
5. Abschnitt: Ausschüsse
§27 Mahl der Ausschüsse § 28 Einberufung zu den Sitzungen § 29 Arbeitsweise § 3o Anhörung r
6. Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 31 Aushändigung der Geschäftsordnung §. 32 Abweichungen von der Geschäftsordnung
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Anlage Nr. 3 zur Ni

