Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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Verbandsgemelndeverwaltung

Montabaur

Montabaur, 12. Juli 1989

E1lentscheldung gemäß § 48 6em0

Anlage Nr. 1

Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

Ankauf eines Grundstückes 1n der Wllhelm-Mangels-StraBe

Es wird folgende Ellentscheldung getroffen:

Die Stadt Montabaur stimmt dem Ankauf des Im beiliegenden Lageplan gekenn­zeichneten Grundstockes Flur 17, Pari. 3248/4 mit einer GrCße von 67 qm von den Eheleuten Blümel, WUhelm-Mangels-Straße, zu.

F8r das Grundstück und die aufstehenden 8ebäude sind folgende Zahlungen zu leisten:

1. Gebäudewert Altbau laut Gutachten 130.000,-- DM

2. Wert der Garagen 8.000,-- DM

3. 6rundstBckswert ( 67 qm x 200,-- DM/qm Gesamtbetrag

13.400,-- DM

164^400

ot.tuu, um.

Die Eheleute BlBmel erhalten außerdem als Entschädigung fBr umzugsbedingte Nebenkosten und verlagerungsbedingte Kosten einen Betrag von ca. 15.000,-- DM. Die sonstigen aus dem Vertrag entstehenden Nebenkosten werden Bbernommen.

Im Vorgriff auf den Kaufvertrag wird der Familie B10me1 ein Kredit

ln Höhe von 65.000,-- DM gewährt. Die Zahlung Ist 1m Grundbuch an bereitester

Stelle abzusichern. Die Rückzahlung soll mit einem Teil des vorgenannten

Kaufpreises bis spätestens 31.12.1989 verrechnet werden. Bis dahin

Ist der Kredit zinsfrei zu gewahren. Sollte ein Kaufvertrag bis zum

31.12.1989 nicht zustande kommen, Ist der Betrag von 65.000,-- DM

sofort zurück zu zahlen. Sollte die Rückzahlung nicht sofort erfolgen,

wird der Betrag mit banküblichen Zinsen belastet. Für den Zeitraum

von der Auszahlung des Kredites bis zur Rückzahlung werden 1n diesem

Fall bankübliche Zinsen berechnet.

Begründung:

Mach Angabe des SanlerungstrSgers sind die Verhandlungen mit der Familie BlBmel Ober den Erwerb des Altbaues weitgehend abgeschlossen.

Hinsichtlich der noch durchzufBhrenden Neubaumaßnahme müssen noch einige Finanzierungsfragen geklärt werden. Um jedoch einen zügigen Fort­gang zu gewährleisten hat die Familie BlUmel bereits mit der Firma Simon das Garagengeschoß des Ersatzbaues erstellt. Es liegen Rechnungen von ca. 65.000, DM hierfür vor.

Da die finanziellen Mittel der Familie BlUmel begrenzt sind, soll 1m Vorgriff auf den Kaufvertrag eine Darlehnsgewährung erfolgen, damit der zUglge Fortgang der Maßnahme gewährleistet bleibt. Das Darlehn Ist 1m Grundbuch einzutragen. Diese Absicherung Ist ausreichend, well die bisher eingetragenen Belastungen des Grundstockes weit unterhalb des tatsächlichen Verkehrswertes liegen.

Trumm )

( Dr. HUtte )

I. Stadtbeigeordneter

II. Stadtbeigeordneter