Eiche
Buche
Fichte
Kiefer
ges.
Summe Vornutzung
355
2.060
1.525
495
4.435
Summe Endnutzung
65
835
970
100
1.970
Summe Gesamtnutzung
420
2.895
2.495
595
6.405
vorsehen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
Punkt 11/6: Änderung des Bebauungsplanes "Farenau" im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 13, Anlage Nr. 7 -
Beschluß:
Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes, die eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche Ecke Mainzer-ZBuchenstraße zum Inhalt hat, in der vorgelegten Form zu und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Planskizze und Begründung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
Punkt 11/7: Aufstellung des Bebauungsplanes "Verlängerte Meisenstraße" im Stadtteil Horressen; - Vorlage Nr. 14, Anlage Nr. 8 -
1. Enteidung über Bedenken und Anregung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluß:
Der Rat nimmt Kenntnis von der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregung der KEVAG, Koblenz, folgenden Inhalts:
Im Bereich des Schutzstreifens der 20 kV-Freileitung dürfen nur niedrig wachsende Gehölze angepflanzt werden.
und beschließt, diese Anregung zu berücksichtigen und in die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen.
2. Zustimmung^- und Offenlegungsbeschluß.
Beschluß:
Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch den Planfertiger, Garten- und Landschaftsarchitekt Brüll, mit Datum vom 10.04.1989 erstellt wurde; zugestimmt wird auch der Begründung des Bebauungsplanes sowie der aufgenommenen Textfestsetzung.
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung dieser Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen

