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Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragt, § 4 Abs. 4 um folgenden Satz 3 zu erweitern: "Für jeden Bauabschnitt Ist ein Zeitplan vorzulegen". Der Antrag wird mehrheitlich (1 Ja-Stimme, 18 Nein-Stimmen) abgelehnt.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragt, die Gewährleistungsfrist (§ 5 des Vertragsentwurfes) von drei auf fünf Jahre zu erweitern. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, darüber habe man mit der Firma SÜWEDA gesprochen. Die Firma SÜWEDA sei nicht bereit, eine längere als die dreijährige Gewährlelstungsfrlst zu übernehmen. Aus der Sicht der Verwaltung scheine dies auch ausreichend, well sich Setzungen Innerhalb des Zeitraumes von 3 Jahren ln aller Regel gezeigt hätten. Der Antrag von Ratsmitglied Lorenz wird mehrheitlich (4 Ja-Stimmen,
11 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) abgelehnt.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) plädiert dafür, § 15 Abs. 4 so umzuformulieren, daß die Stadt das Recht haben soll, mehrere Gutachter zu bestellen. Die Verwaltung weist darauf hin, daß die Stadt nach der derzeitigen Formulierung das Recht hat, einen Gutachter zu bestimmen. Es sei allerdings der Firma wohl nicht zumutbar, mehrere Gutachten zu bezahlen.
Ratsmitglied Bächer (SPD) unterbreitet den Vorschlag, ln § 15 Abs. 4 Satz 2 die Worte "Vom Hersteller der Empfangsanlage oder der Handwerkskammer" zu streichen. Dies hätte zur Folge, daß die Stadt einen Ihr kompetent erscheinenden Gutachter bestimmen könne.
Dieser Vorschlag (Streichung der Worte:"Vom Hersteller der Empfangsanlage und der Handwerkskammer" ln § 15 Abs. 4 Satz 2) wird einstimmig angenommen.
Der Stadtrat beschließt:
Dem Entwurf des Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und der Firma SÜWEDA AG, Mainz, ln der als Anlage 5 beigefugten Form unter Berücksichtigung der Änderung ln § 15 Abs. 4 Satz 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Punkt 11/4: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1989, - Vorlage Nr. 11 -
Der Stadtrat beschließt:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1989 bei der Haushaltsstelle 6331.9501 (Ausbau der ehemaligen K 126 - Haushaltsansatz: 0 DM) in Höhe von 23.200 DM zu. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
Punkt 11/5: Wirtschafts- und Sonderplan für den Stadtwald für das Forstwirtschaftsjahr 1989/90, - Vorlage Nr. 12, Anlage Nr. 6 -
Der Stadtrat genehmigt den Wirtschaftsplan für den gesamten Stadtwald und den Sonderplan für das Revier Gelbachtal für das Forstwirtschaftsjahr 1989/90, die Gesamteinnahmen in Höhe von 736.564,-- DM und Gesamtausgaben in Höhe von 726.900,-- DM sowie einen Holzeinschlag von

