Punkt 11/3: Breitbandverkabelung - Vorlage Nr. 10, Anlage Nr. 5 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf den als Anlage Nr. 5 beigefügten Vertragsentwurf und hebt es als erfreuliche Tatsache hervor, daß es gelungen ist, die Monatsgebühr auf 29,80 DM zu reduzieren.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) betont, daß bei Zustimmung zu diesem Vertragsentwurf die Bürger der Stadt 1 DM mehr zahlen müßten als bei einer separaten Lösung für die Stadt Montabaur. Er stimme diesem Vorschlag zu, wolle aber hervorheben, daß die Stadt Montabaur einen Solidarbeitrag für die Ortsgemeinden leiste.
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt ebenfalls grundsätzliche Zustimmung und bezeichnet es als erfreulich, daß die Monatsgebühr unter 30 DM "gedrückt" werden konnte. Er verweist auf das im Jahr 1991 stattfindende Stadtjubiläum und begrüßt es vor diesem Hintergrund, daß die Firma SÜWEDA sich verpflichtet hat, die Stadt im Jahre 1990 zu verkabeln.
Ratsmitglied Bächer verweist auf Diskrepanzen zwischen den als Anlage beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und dem Inhalt des Vertrages zwischen der Stadt und der Firma SÜWEDA. Außerdem erhebt er Bedenken gegen die Formulierung in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die eine Weitergabe der Daten an Dritte zuläßt.
Die Verwaltung erinnert an Aussagen im Haupt- und Finanzausschuß, daß es sich bei den seinerzeit vorgelegten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" lediglich um ein Exemplar für den Bereich der Stadt Nettetal handelt. Für den Bereich der Stadt Montabaur sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zu formulieren, die auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten sind. Man werde - wie bereits zugesichert - mit der Firma SÜWEDA über die Formulierung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" hinsichtlich des Rechts zur Weitergabe von Daten noch einmal reden.
Ratsmitglied Manns (CDU) verweist auf die Verhandlungen mit der Deutschen Bundespost und erklärt, durch das Verhalten der Post habe es Irritationen und Verzögerungen gegeben. Die CDU-Fraktion begrüße das gefundene Ergebnis. Es sei Sache des einzelnen Bürgers, zu entscheiden, ob er dieses Angebot annehme oder nicht. Unter Hinweis auf die Aussage Ratsmitglied Schweizers zum solidarischen Verhalten gegenüber den Ortsgemeinden hebt Ratsmitglied Manns hervor, daß die Kernstadt Montabaur sich auch mit den Stadtteilen solidarisch verhalte. Dies sei für ihn eine erfreuliche Entscheidung.
Ratsmitglied Kochern (FDP) stellt die Frage, ob die Fußgängerzone erneut aufgerissen werden muß, um das Breitbandkabel zu verlegen. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken berichtet, in der Fußgängerzone lägen bereits Leerrohre, die von der Deutschen Bundespost verlegt worden seien. Man werde mit der Deutschen Bundespost verhandeln, daß diese Leerrohre in Anspruch genommen werden können, um ein erneutes Aufgraben in der Fußgängerzone zu verhindern.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) schlägt vor, in § 2 Abs. 4 Satz 2 das Wort "betragsmäßig" durch das Wort "prozentual" zu ersetzen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verdeutlicht, daß dies gerade negative Folgen für die Anschlußnehmer hätte.
Ratsmitglied Lorenz zieht daraufhin diesen Antrag zurück.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragt, § 3 Abs. 3 des Vertragsentwurfes um folgenden Satz 2 zu erweitern: "Welches Vorgehen durchzuführen ist, obliegt dem Bauamt der Verbandsgemeinde". Dieser Antrag wird vom Stadtrat mehrheitlich ( 1 Ja- Stimme, 18 Nein-Stimmen) abgelehnt.

