Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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Punkt 11/3: Breitbandverkabelung - Vorlage Nr. 10, Anlage Nr. 5 -

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf den als Anlage Nr. 5 beigefügten Vertragsentwurf und hebt es als erfreuliche Tatsache hervor, daß es gelungen ist, die Monatsgebühr auf 29,80 DM zu reduzieren.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) betont, daß bei Zustimmung zu diesem Vertrags­entwurf die Bürger der Stadt 1 DM mehr zahlen müßten als bei einer separaten Lösung für die Stadt Montabaur. Er stimme diesem Vorschlag zu, wolle aber her­vorheben, daß die Stadt Montabaur einen Solidarbeitrag für die Ortsgemeinden leiste.

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt ebenfalls grundsätzliche Zustimmung und be­zeichnet es als erfreulich, daß die Monatsgebühr unter 30 DM "gedrückt" werden konnte. Er verweist auf das im Jahr 1991 stattfindende Stadtjubiläum und be­grüßt es vor diesem Hintergrund, daß die Firma SÜWEDA sich verpflichtet hat, die Stadt im Jahre 1990 zu verkabeln.

Ratsmitglied Bächer verweist auf Diskrepanzen zwischen den als Anlage beige­fügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und dem Inhalt des Vertrages zwischen der Stadt und der Firma SÜWEDA. Außerdem erhebt er Bedenken gegen die Formu­lierung in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die eine Weitergabe der Daten an Dritte zuläßt.

Die Verwaltung erinnert an Aussagen im Haupt- und Finanzausschuß, daß es sich bei den seinerzeit vorgelegten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" lediglich um ein Exemplar für den Bereich der Stadt Nettetal handelt. Für den Bereich der Stadt Montabaur sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zu formulieren, die auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten sind. Man werde - wie bereits zugesichert - mit der Firma SÜWEDA über die Formulierung der "Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen" hinsichtlich des Rechts zur Weitergabe von Daten noch ein­mal reden.

Ratsmitglied Manns (CDU) verweist auf die Verhandlungen mit der Deutschen Bundes­post und erklärt, durch das Verhalten der Post habe es Irritationen und Verzö­gerungen gegeben. Die CDU-Fraktion begrüße das gefundene Ergebnis. Es sei Sache des einzelnen Bürgers, zu entscheiden, ob er dieses Angebot annehme oder nicht. Unter Hinweis auf die Aussage Ratsmitglied Schweizers zum solidarischen Verhal­ten gegenüber den Ortsgemeinden hebt Ratsmitglied Manns hervor, daß die Kern­stadt Montabaur sich auch mit den Stadtteilen solidarisch verhalte. Dies sei für ihn eine erfreuliche Entscheidung.

Ratsmitglied Kochern (FDP) stellt die Frage, ob die Fußgängerzone erneut aufge­rissen werden muß, um das Breitbandkabel zu verlegen. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken berichtet, in der Fußgängerzone lägen bereits Leerrohre, die von der Deutschen Bundespost verlegt worden seien. Man werde mit der Deutschen Bundes­post verhandeln, daß diese Leerrohre in Anspruch genommen werden können, um ein erneutes Aufgraben in der Fußgängerzone zu verhindern.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) schlägt vor, in § 2 Abs. 4 Satz 2 das Wort "betrags­mäßig" durch das Wort "prozentual" zu ersetzen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verdeutlicht, daß dies gerade negative Folgen für die Anschlußnehmer hätte.

Ratsmitglied Lorenz zieht daraufhin diesen Antrag zurück.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragt, § 3 Abs. 3 des Vertragsentwurfes um folgen­den Satz 2 zu erweitern: "Welches Vorgehen durchzuführen ist, obliegt dem Bau­amt der Verbandsgemeinde". Dieser Antrag wird vom Stadtrat mehrheitlich ( 1 Ja- Stimme, 18 Nein-Stimmen) abgelehnt.