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Punkt 1/3: Festsetzung des Anteiles der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Birkenweges und der Hangstraße im Stadtteil Ettersdorf Vorlage Nr. 427
Der Stadtrat beschließt:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Birkenweges (von der Straße Rübenstock bis zum Hangstraße - Abschnitt -) und der Hangstraße (von Birkenweg bis Rübenstock) wird auf 30 v. H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen
Punkt 1/4: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen Vorlagen Nr. 428 und 429
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1. Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1989 bei der Haushaltsstelle 6800.9500 (Bau von Parkplätzen im Schulzentrum) - Haushaltsansatz: 50.000,-- DM - in Höhe von 35.000,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei der HHSt. 7710.9350 (Verzicht auf die Anschaffung eines Steigerwagens).
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
2. Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1989 bei der Haushaltsstelle 8820.6550 (Sachverständigen u. ä. Kosten) - Haushaltsansatz: 0,-- DM - in Höhe von 7.300,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Zinsen (HHSt. 9100.2050).
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
§
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Punkt 1/5: Stellungnahme der Stadt Montabaur zum Bebauungsplan "Auf der Birke" der Ortsgemeinde Heiligenroth und zur 4. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Anlage Nr. 1
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Ortsgemeinderates Heiligenroth/Verbandsgemeinderates Montabaur zu den von der Stadt vorgebrachten Einwendungen.
2. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Auf der Birke" nach § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Bedenken/Anregungen vorgebracht:
"Die Stadt Montabaur hält Trinkwasser für ein solch wichtiges Lebensgut, daß es nur dann, wenn es unumgänglich notwendig ist, für die industrielle
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