Akte 
Sitzung 13. Juni 1989
Entstehung
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Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mit­glieder des Stadtrates und anwesenden Zuhörer.

Der Rat akzeptiert einvernehmlich, die öffentliche Sitzung entgegen der Tagesordnung vor der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

Ratsmitglied Widner (SPD) stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 1/5 "Stellungnahme der Stadt Montabaur zum Bebauungsplan 'Auf der Birke' der Ortsgemeinde Heiligenroth und zur 4. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde" in die Tagesordnung aufzunehmen.

Der Stadtrat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Tagesordnungspunkt 1/5 "Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen" wird somit zu Tagesordnungspunkt 1/6.

^ Punkt 1/1: Breitbandverkabelung in der Stadt Montabaur

Der Stadtrat beschließt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme aufgrund eines

gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FWG:

1. Der Stadtrat spricht sich für eine Breitbandverkabelung in der Stadt Montabaur aus.

2. Da die Post kein Angebot für die Gesamtverkabelung der Stadt unterbreitet, spricht sich der Stadtrat für die Verkabelung durch den günstigsten privaten Anbieter aus. Als günstigster Anbieter erhält die Firma SÜWEDA für 6 Monate eine Option für die Verkabelung.

^ 3. Der Stadtrat strebt eine flächendeckende Verkabelung der Verbandsgemeinde

W Montabaur an.

g vom 1989

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Punkt 1/2: Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungs­einheit für das Baugebiet "Auf dem oberen Wassergraben III" in Montabaur Vorlage Nr. 426

Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straßen "Am Wassergraben" und "Am Spießweiher"

(Flur 28, Parz. Nr. 26, 34/1, 70, 47, 51 und 34/2).

Der Vorausleistungsbetrag wird auf 12,-- DM pro m^ beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt.

Gleichzeitig wird beschlossen, die o. a. Erschließungsanlagen als Erschließungs­einheit abzurechnen.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen

Ratsmitglied Manns (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

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