Beeinträchtigungen durch Emissionen:
Im Rahmen der bauaufsichtlichen Einzelgenehmigungsverfahren bzw. der Verfahren zur Errichtung und des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem BImSchG wird sichergestellt, daß schädliche Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit nicht hervorgerufen werden bzw. durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden.
Fortführung des Verfahrens "Auf der Birke" - Zustimmung der Stadt zur
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 67 Abs. 2 GemO
3.1 Das Bebauungsplanverfahren "Auf der Birke" wird mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt, die vom 05.06. bis 05.07.1989 durchgeführt wird.
An die Ausschüsse ergeht die Frage, ob im Rahmen der Offenlage Bedenken vorgebracht werden sollen.
3.2 Das Plangebiet "Auf der Birke" ist in die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde einbezogen. Die Änderung bedarf gemäß § 67 Abs. 2 GemO der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die als Nachbargemeinden von der Änderung berührt werden.
Beschlußvorschlag:
4.1 Die Ausschüsse nehmen Kenntnis von den Stellungnahmen des Ortsgemeinderates Heiligenroth / Verbandsgemeinderates Montabaur zu den von der Stadt vorgebrachten Einwendungen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Auf der Birke" nach § 3 Abs. 2 BauGB werden keine Bedenken / Anregungen vorgebracht.
4.2 Der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung des Plangebietes "Auf der Birke" als gewerbl: ' ^ ^ § §7
Abs. 2 GemO zugestimmt.
( De
Possel-DÖlken ) Bürgermeister

