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Wenn auch ln Rheinland-Pfalz die Rechtslage insofern anders ist,als der Vorbehalt entgegenstehender öffentlicher Belange im rheinland- pfälzischen Kommunalabgabengesetz nicht geregelt ist und Steuersatzungen nach dem neuen KAG auch nicht mehr genehmigungsbedürftig sind, lassen sich für die politische Entscheidung, ob man eine Reitpferdesteuer will oder nicht, Schlüsse aus der Begründung im Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes ziehen. Eine Kopie des Urteils haben die Herren Fraktionsvorsitzenden und Stadtbeigeordneten für die Beratung in den Fraktionen erhalten. Außerdem fügen wir als Anlage Nr. 2 eine Kopie des Schreibens des Reitervereins Montabaur-Horressen vom 23.02.1989 bei.
II. Kennzeichnungspflicht für Reitpferde
1. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht für Reitpferde (Nr. 1 - 3 und 5 des Antrages vom 11.02.1989) könnte nur durch Erlaß einer entsprechenden Satzung der Stadt Montabaur erfolgen. Eine Zuständigkeit der Verbandsgemeinde und des Kreises (Nr. 5) ist nicht gegeben. Die "wirksame Erweiterung über das Stadtgebiet hinaus" könnte nur so erfolgen, daß auch andere Gemeinden entsprechende Beschlüsse fassen (vorausgesetzt, sie wären rechtlich zulässig).
2. Eine entsprechende Satzung der Stadt zur Einführung der Kennzeichnungspflicht für Reitpferde wäre nur dann rechtlich zulässig und durchsetzbar (Bußgeldbescheide bei Verstößen), wenn es dazu eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage gäbe. Für jede Satzung, die in Freiheit und Eigentum eines Menschen eingreift oder die Grundlage für einen Bußgeldbescheid darstellen soll, benötigt die Gemeinde eine spezial gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Die allgemeinen Bestimmungen des § 24 Abs. 1 GemO reicht dazu nicht aus (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.1983 - 6 A 18/82 - AS 18,
152/154). Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es auch zu erklären, daß in Hessen (§ 25 Abs. 4 Satz 3 des Hess. Forstgesetzes vom 15.11.78)
und in Nordrheinwestfalen (§ 51 des Landschaftsgesetzes vom 26.6.80) entsprechende Ermächtigungsgrundlagen geschaffen worden sind.

