Akte 
Sitzung 26. April 1989
Entstehung
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süd-östlichen Grundstücksgrenze und den zwei Stellplätzen an der nördlichen Grundstücksgrenze weitere Garagen und Stellflächen außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zulässig sind.

3. Die Änderung erfolgt in vereinfachter Form gemäß § 13 Abs. 1 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Punkt 7: Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für die Grundstücke 63/1 und 63/2, Flur 39 - Vorlage Nr. 410 -

I. Beigeordneter Dr. Hütte bittet um Aufklärung, ob der Schutzstreifen im Bebauungsplan auch als Schutzstreifen, der nie bebaut werden kann, ausgewiesen ist.

^ Oberamtsrat Kaltenhäuser bejaht dies.

^ Ratsmitglied Lorenz legt dar, daß durch den Bebauungsplan dem Wunsch eines Kaufinteressenten nachgekommen wird. Er hält dies nicht für richtig.

Ratsmitglied Bächer (SPD) unterstreicht, daß die Stadt froh sein kann, das Grundstück nun zu verkaufen. Das Verfahren, was hier durchgeführt werde, sei durchaus üblich.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken macht darauf aufmerksam, daß das Grundstück bereits viele Jahre ausgeschrieben wurde. Nun habe man endlich einen Interessenten gefunden.

Ratsmitglied Widner (SPD) sagt, daß er dieser Sache nicht zustimmen werde.

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird für die Flurstücke 63/1 und 63/2 wie folgt geändert:

a) Die überbaubare Grundstücksfläche wird zur öffentlichen Verkehrsfläche hin bis auf 5 m an diese herangeführt.

b) In Anlehnung an den beigefugten Bebauungsvorschlag werden drei Baukörper in halboffener Bauweise zugelassen.

2. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß nach § 13 Abs. 1 BauGB ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt wird.

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3 vom 1989 . IX

g vom 1989

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Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Ratsmitglied Höhn (FWG) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonder­interesse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

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