Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Bei Bedarf ist eine Siedlungserweiterung nach NO (vergl. Landschafts­plan) und Osten möglich, wobei die im Osten geplante Umgehungsstraße der Bebauung Grenzen setzt und im NO die Stadtbachhöhen von Bebauung freigehalten werden sollten, um eine landschaftliche Einbindung des - Ortsrandes zu ermöglichen.

Die Streuobstwiesen im Osten der Ortslage, aufgrund der geplanten Umgehungsstraße teilweise bereits brachgefallen, sollten wie auch die Talauen extensiv genutzt werden.

Im Westen und Süden wird Horressen begrenzt durch das ausgedehnte Weidgebiet der Montabaurer Höhe. Das Ortsbild selbst erfahrt eine Auflockerung durch innerörtliche unbebaute Grünflächen. Eine Durch­grünung des Straßenraumes würde zur Wohnwertsteigerung und Belebung der Verkehrsfläche beitragen. ,

Zeichen

d.Nr.

Landschaftsschäden und -belastunaen:

St&adorfrem de - S epflaa zuog :

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Ortsrandes durch J^icE ten an der südlicheh^&stseinfahrt und Eingrünung des Reitplatzes mit Nadelgehölzen

Landschaftspflegerische Maßnahmgpu ""

Verbesserung der Ortsyerrdgestaltung durch Abtrieb^Ües-Fichten, Pflan-- zung voq^ia^&bSUmgruppen oder Obstbäumen im Süden der Ortslage-und Ersatz der Fichten am Reitplatz durch standortgerechte Laubgehölze

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Zersiedlung:

Die in der Bachaue errichteten Einzelgebäude des außerhalb der Orts­lage liegenden Gewerbebetriebes im NO sind ein Paradebeispiel für eine Fehlentwicklung im Siedlungsbereich. Außer der Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Ortsrand belastet die Abriegelung des Bach­laufs und der Talaue den Naturhaushalt.

Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Keine Errichtung weiter er ba ulicher Anlagen (Flächenversiegelung) am Gewerbestandort (vergl. \ü/ )

Gewerbliche Nutzung auf den Bereich des bereits bestehenden Betriebs­geländes beschränken; landespflegerisch erwünschte Siedlungsbegren­zung einhalten

Bei Bedarf sollten zusätzliche gewerbliche Bauflächen im Anschluß an das nördliche Baugebiet (vergl. Landschaftsplan) oder östlich der Ortslage ausgewiesen werden.

Die Betriebsgebäude sind mit Laubgehölzen landschaftsgerecht einzugrünen (Ortsrand).

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Für die geplanten Wohnbauflächen in der Talaue gilt das unter (38) Gesagte. Im Rahmen der Bebauung werden Bachverrohrung und Flächenauf- füllungen notwendig, die die Landschaftsstruktur verändern und sich nachteilig auf den Naturhaushalt auswirken.

Landschaftspflegerische Maßnahmen: / ..

Keine w eiter e Einengung des Talzuges; Siedlungsbegrenzung einhalten (vergl. \o/ ); bei Bedarf an Wohnbauflächen Siedlungserweiterung nach NO oder Osten