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Best.;. Nr.:— '
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Pflanzung von Straßenbäumen entlang der B 49 im Süden des Neubaugebietes am "Himmelberg" und an der Straße zum Roßbergerhof; z.B. Er- oanzung der in Resten vorhandenen Ahorn-Allee
Pflanzung'einer Laubbaumreihe entlang des Wirtschaftsweges beim Roßbergerhof _ * ' "- ^
Rekultivierung des landschaftsbilcschädigenden, aufgeiassenen Gruben- oeländes am Roßbergerhof unter Berücksichtigung des Artenschutzes mit Entwicklungsziel Feuchtgebiet (vergl. Kap. Schutzwürdige Gebiete ... und Objekte)
(30)Zwischen B 49 und Wohngebiet am Gelbachtal ist eins Verbesserung der Schutzpflanzung erforderlich, zwischen den Wohnblocks sind Schatten- baume zu pflanzen.
Gliederung der Feldflur östlich des Segelfluggeländes durch Laubbaum- reihen und Feldgehölze entlang der Wirtscheftswege * ' *'
Pflanzung von Straßenbäumen entlang der L 326 Richtung Holler und an der Verbindungsstraße L 326/L 313
Anlage einer Schutzpflanzung an der B 49 im Südosten der Ortslage
Der Gew e rbebetrieb-ber - . S AG is t - zum .Hang un d - z - u m g splsnt en W chnc s b ied— bin-mit-ntaadortg e r e ebb e n Lautrsbölzen sdbwpflantsn.
An der alten B 49 östlich Schwimmbad ist eine Straßenbaumreihe zu pflanzen.
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Das Freibad ist mit Laubgehölzen zu umpflanzen. Die Fichtenhecken sollten entfernt werden.
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Montabaur - Stadtteil Horressen
Horressen ist'als Wohnort nach^wie vor im Wachstum begriffen. Ein Zusammen-- wachsen mit der Stadt Montabaur und Eigendorf ist zu vermeiden. Natürliche Trennzonen sind die Bachauen, landschaftliche Leitlinien und Bindeglieder zwischen Ortsrand und umgebender Landschaft. Bei den,Auen um Horressen an . delt es sich zudem um ökologisch wertvolle Vorrangflächen für den Natursc u (vergl. Kap. Schützenswerte Gebiete-und Objekte). * j*
An nördlichen Ortsrand ist infolge der Abriegelung des innerörtlichen Bach, tals durch Betriebsgebäude bereits ein Landschaftsschaden entstanden.
Die weitere durch Bauflächenausweisung in der Aue eintretende Talverengung ist aus landespflegerischer Sicht nicht zu vertreten. Die Bachauen sin vor rangige Offenhalteflächen. Aus genannten Gründen sollte auch eine Siedlungs- erweiterung nach Norden entlang der.L 312 unterbleiben,_zumal_dies zu einer disharmonischen Ortsentwicklung führen würde.

