( 7 ) Entlang der Erschließungsstraße am Stadtbachtal ist eine Laubbaum-
reihe zu pflanzen.
(W) Entlang der Straße zum Schwimmbad ist eine Allee mit standortgerechten
Laubbäumen anzulegen.
( 9 ) Entlang der L 312 ist Richtung Eigendorf und Horressen die Pflanzung
von Straßenbäumen erforderlich (z.B. Eschen).
)
)
An der K 150 sollten Straßenbäume vom Ortsrand bis zur L 312 gepflanzt werden.
Das Schul- und Sportgelände im Westen der Ortslage ist durch Bildung eines Ortsrandes mit heimischen Gehölzen in die Landschaft einzubinden.
Pflanzung von Laubbaumreihen und Feldgehölzen an den Wirtschaftswegen zur Gliederung der Feldflur im Nordwesten der Ortslage
Pflanzung von Obstbaumreihen an den Wirtschaftswegen zur Gliederung der Feldflur beim "Hillhof"
(15) Verbesserung der Gebäudeeingrünung mit heimischen Laubcehölzen beim "Hillhof" zur landschaftlichen Einbindung
Im Industriegebiet "Alter Galgen" ist eine Eingrünung der Einzelbetriebe erforderlich. Ein Grünordnungspien ist zu erstellen.
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Das Gelände der Bundesbahn sollte durch mehrere Laubbaumgruppen ansprechender gestaltet werden. ^
Es wird empfohlen, die Straße am "Schloßberg" mit Straßenbäumen zu gestalten, nicht zuletzt, um Gewerbe- und Mischgebiet einzugrünen. )
Pflanzung großkroniger Laubbaumgruppen an der Peripherie des Festplatzes
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Sägewerk und Holzlagerplätze sind mit Laubgehölzen zu umpflanzen. Insbesondere zum Wohngebiet hin ist eine Trennpflanzung erforderlich.
Die Freiflächen im Bereich des Autobahnanschlusses der B 255 sollten dem Naturaufwuchs überlassen werden; Entwicklung zu vertuschten Brach— flächen.
Im Neubaugebiet am "Himmelberg" sind beim Ausbau von Gehwegen Straßenbaume zu pflanzen, auch entlang der Straße am Sägewerksgelände.
Bildung eines Ortsrandes mit bodenständigen Gehölzen am Ostrand des Neubaugebietes am "Himmelberg" (Gern. Heiligenroth)
g vom 1989
. IX
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! vonh 1989 , IX
g vom 1989
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